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Kontinuitäten: Antisemitismus und jüdische Displaced Persons im Nachkriegsdeutschland

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Content-Author: Ingolf Seidel

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Die Historikerin Dr. Juliane Wetzel arbeitet am Berliner Zentrum für Antisemitismusforschung. Sie ist zudem langjähriges Mitglied der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Juden*Jüdinnen unter nationalsozialistischer Verfolgung, jüdische Nachkriegsgeschichte, Rechtsextremismus und Antisemitismus im Internet sowie allgemein aktuelle Ausprägungen von Antisemitismus.

Von Juliane Wetzel

Die deutsche Bevölkerung begegnete den Überlebenden der Schoa, die als jüdische Displaced Persons (DPs), insbesondere in den westlichen Besatzungszone Deutschlands in sogenannten DP-Lagern untergebracht waren, mit beträchtlichen Ressentiments und Vorurteilen, wenn nicht sogar mit einer dezidiert antisemitischen Haltung, die sie mit Kriegsende und dem Ende der nationalsozialistischen Rassen- und Vernichtungspolitik keineswegs abgelegt hatten. Im Gegenteil, die auch weiterhin präsenten antisemitischen Narrative erhielten neue Nahrung durch Gerüchte über angeblich marodierende, auf Rache sinnende, den Schwarzmarkt dominierende jüdische Überlebende. Übertriebene Gerüchte über angebliche Plünderungsaktionen der DPs kursierten nicht nur hinter vorgehaltener Hand, sie leiteten das Verhalten der deutschen Bevölkerung. Fremdenfeindlichkeit und die Abwehr von Verantwortung gegenüber den Opfern der NS-Herrschaft mischten sich mit alten Vorurteilen und führten dazu, dass vor allem den jüdischen DPs eine überproportionale Kriminalitätsrate unterstellt wurde, die Untersuchungen der Militärbehörden zufolge keine reale Grundlage hatten.[1]  Die fremd wirkenden Juden*Jüdinnen aus Osteuropa, die überwiegende Mehrheit der jüdischen DPs, waren das bevorzugte Ziel der Bevölkerung, um ihren Unmut über die Nachkriegszustände abzureagieren. Sie erhielten tatkräftige Unterstützung von regionalen Politikern und Amtsinhabern. Der Landrat des Kreises Wolfratshausen, in dem sich mit Föhrenwald eines der großen jüdischen DP-Lager befand, schrieb am 21. Dezember 1945, dass „besonders die Lagerbewohner, überwiegend Ostjuden, … Schwarz- und Schleichhandel in unvorstellbarem Ausmaß betreiben. Der Geldbesitz geht bei jedem Einzelnen in die Zehntausende“.[2]  Antisemitische Zuschreibungen, die immer latent vorhanden waren, konnten schnell reaktiviert werden: Juden*Jüdinnen zögen vermeintlich Vorteile aus ihrer Situation, betrieben angeblich illegalen Handel und wirtschafteten unermessliche Geldsummen in die eigene Tasche. Es ist müßig die Beschuldigungen widerlegen zu wollen, weil sie von jenen, die sie verbreiten auch weiterhin gestreut wurden und werden. In den Sammelberichten des Münchner Polizeipräsidenten Franz Xaver Pitzer, der selbst 1949 wegen illegaler Geschäfte seines Amtes enthoben wurde, werden „die Juden“, insbesondere „die polnische Juden“ – also DPs – als die Schwarzhändler schlechthin gebrandmarkt. Im Juli 1948 schließlich erging ein ministerieller Erlass, der die pauschale Verwendung der Bezeichnung „Jude“ in amtlichen Akten untersagte. In amtlichen Dokumenten tauchten solche Zuschreibungen jetzt nicht mehr auf, tatsächlich änderte sich aber nur wenig. Die Beamten bedienten sich jetzt einer Sprache, die auf Umwegen exakt das gleiche ausdrückte: Jetzt hieß es nicht mehr „Juden“, sondern es war die Rede von „verschiedenen Gruppen von Ausländern und arbeitsscheuen Elementen“ oder von „Ausländern und Nichtstuern“.[3]  Wer gemeint war, wusste – trotz codierter Sprache – jede*r. 

Aus diesen Schuldzuschreibungen, tradierten Vorurteilen und der noch höchst präsenten antisemitischen NS-Propaganda entstand eine spannungsgeladene Gemengelage, die sich in den nächsten Jahren immer wieder entladen sollte. Im Oktober 1947 wurde der jüdische Friedhof in Schwabhausen bei Landsberg geschändet,[4] im Februar 1948 kam es in München zu mehreren Anschlägen: Türen und Fenster einer jüdischen Koscher-Metzgerei und eines jüdisches Restaurants sowie des Büros der US-amerikanisch jüdischen Hilfsorganisation „Joint“ waren eingeschlagen worden.[5] Wer die Täter*innen waren, ist nicht bekannt, aber der Ort des Geschehens – Münchens Ortsteil Bogenhausen - deutet auf einen direkten Zusammenhang mit Gerüchten über jüdische Schwarzmarktpraktiken hin. In Bogenhausen hatten sich einige große jüdische Hilfsorganisationen in ehemals arisierten Häusern eingerichtet und kleine jüdische Geschäfte waren im Umfeld entstanden. 

Schlimmer noch als die antisemitischen Manifestationen aus den Reihen der Bevölkerung waren für die Überlebenden die staatlichen Übergriffe, die zumeist in Form von Razzien in DP-Lagern oder an Orten, an denen inoffizieller Handel betrieben wurde, erfolgten. Bereits am 19. März 1946 hatten 180 deutsche Polizisten mit Schäferhunden, in Begleitung einiger Angehöriger der US-Militärpolizei wegen des Verdachts, die Bewohner*innen würden Schwarzhandel betreiben, im Stuttgarter DP-Lager in der Reinsburgstraße eine Razzia durchgeführt. Es fielen Schüsse und der aus Radom stammende Auschwitz-Überlebende Samuel Danziger starb durch die Kugel eines deutschen Polizeibeamten. Weitere DPs wurden z.T. schwer verletzt. Als sich die jüdischen Bewohner*innen gegen die Behandlung wehrten, eskalierte die Situation, verletzt wurden nun auch Polizisten. Spät, aber am Ende doch, schritt die Militärpolizei ein und beendet die Auseinandersetzungen. Nach diesem Vorfall verbot die amerikanische Militärregierung der deutschen Polizei in der US-Zone, jüdische DP-Lager zu betreten.[6]  „Etwa um sechs in der Früh hörte ich ein heftiges Klopfen an der Tür. Ich bin aus dem Bett und erstarrte. Ich wusste, dass eine Razzia stattfinden sollte, aber das, was ich sah, überstieg all meine Vorstellungen. Vor mir standen drei deutsche Polizisten in grünen Uniformen, bewaffnet mit Gewehren und Gummiknüppeln, und zwei Zivilisten mit Pistolen, den Finger am Abzug“, erinnert sich ein Bewohner des jüdischen DP-Lagers. Ein Polizist hätte geschrien: „Zieht euch an und verlasst das Zimmer […], schneller, du verfluchter Jude, heute werden wir euch fertigmachen.“[7]

Wie es zu der Eskalation im Stuttgarter DP-Lager gekommen ist, lässt sich nicht mehr eindeutig klären. Augenzeugen aus den Reihen der Lagerbewohner*innen, aber auch Mitarbeiter*innen der United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) gaben überzeugend zu Protokoll, dass die DPs sich erst wehrten als die deutsche Polizei einen Mitbewohner verhaftet hatte und Schüsse gefallen waren. Die Polizei jedoch bestand darauf, die Schuld an dem Vorfall den jüdischen DPs zuzuschieben.[8]  Alles jedenfalls scheint darauf hinzudeuten, dass der Polizeieinsatz in keinem Verhältnis zu den Tauschgeschäften stand, die sie glaubte als Gewaltverbrechen ahnden zu müssen. 

Der Vorfall in Stuttgart hatte zumindest innerhalb der US-Militärregierung zum Umdenken geführt; sie hatte die Brisanz solcher Razzien durch die deutsche Polizei erkannt. Als nach der Befreiung die ersten DP-Lager von den Westalliierten eingerichtet wurden, erfolgte die Unterbringung der ehemaligen KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter*innen noch nach Nationen. Es gab also bis Herbst 1946 keine genuin jüdischen DP-Lager, die die jüdischen Überlebenden vor ihren Landsleuten aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern und deren tief verwurzelten Antisemitismus hätten schützen können. General George S. Patton, Militärgouverneur in Bayern und voller antisemitischer Vorurteile, hatte im Zuge der Einrichtung der ersten Lager für Displaced Persons 1945 angeordnet, sie mit Stacheldraht zu umzäunen, weil zu befürchten wäre, dass die jüdischen Überlebenden sich an den Deutschen rächen würden. Die DPs waren zwar befreit, aber immer noch eingesperrt. Dies änderte sich erst als Patton auf Befehl General Dwight D. Eisenhowers abgelöst wurde. Pattons Ansichten machten es der deutschen Bevölkerung leicht, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Die antisemitische Stimmung, die bereits in der Weimarer Republik virulent und durch die nationalsozialistische Propaganda weiter radikalisiert worden war, existierte nach Ende des Krieges auch weiterhin auf hohem Niveau. Zuschreibungen, die Juden*Jüdinnen in klassischer vorurteilsgeladener Manier dafür verantwortlich machten, dass die Bevölkerung unter den Nachkriegsfolgen zu leiden hatte, waren weit verbreitet. 

Eine erfrischende Ausnahme bildete ein Artikel, den Wilhelm E. Süskind unter dem Titel „Judenfrage als Prüfstein“ am 2. August 1949 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichte. Mit aller Deutlichkeit sprach sich Süskind gegen den neuen Antisemitismus aus und zitierte den Satz des US-amerikanischen Hochkommissars General John McCloy, der von der Judenfrage als Feuerprobe der Demokratie gesprochen hatte. Der Beitrag stieß auf ein breites Echo bei den Leser*innen der SZ. Neben vielen positiven Leserzuschriften gab es auch eine Reihe von ablehnenden Äußerungen, darunter einen Leserbrief, der unter dem hämischen Pseudonym „Adolf Bleibtreu, München 22, Palestinastr. 33“ verfasst worden war. In dem in aggressiver Sprache verfassten Schreiben hieß es u.a.: „Geht doch nach Amerika, aber dort können sie Euch auch nicht gebrauchen, sie haben genug von diesen Blutsaugern. Ich bin beim Ami beschäftigt und da haben verschiedene schon gesagt, daß sie uns allen verzeihen, nur das eine nicht, und das ist: daß wir nicht alle vergast haben, denn jetzt beglücken sie Amerika […]. Ich versichere, daß ich kein Nazi war, aber ich bin ein 100%iger Deutscher. Ich gehöre zu den sogenannten Stillen im Lande und die Flüsterpropaganda ist mehr wert als 100 Zeitungen…Wir sind ein ganz kleiner Kreis (noch) und alles geht von Hessen aus.“[9]

Die Veröffentlichung des Leserbriefes machte die in München und Umgebung lebenden jüdischen DPs wütend. In der Bogenhausener Möhlstraße formierte sich ein Demonstrationszug von 600 bis 1000 Personen, die vor das Verlagsgebäude der Zeitung ziehen wollten. Berittene deutsche Polizei versuchte die zunächst friedlich demonstrierende Menge rigide auseinander zu treiben, was schließlich zu handgreiflichen Auseinandersetzungen führte, bei denen von Seiten der deutschen Polizei Gummiknüppel verwendet wurden und Schüsse fielen, die mehrere Demonstranten verletzten.[10]  Jüdische Demonstranten*innen warfen Pflastersteine. Erst als die amerikanische Militärpolizei eingriff und die deutsche Polizei zum Rückzug aufforderte, konnte die Lage entschärft werden.[11]  Vergegenwärtigt man sich die Worte des Polizeivizepräsident Ludwig Weitmann, der im Nachgang in einem vertraulichen Schreiben an die Militärregierung einen „freieren Schußwaffengebrauch" bei jüdischer „Bestialität“ und eine „endgültige Säuberung des Aufruhrortes“ in der Münchner Möhlstraße gefordert hatte, dann ist die Reaktion der jüdischen DPs nur allzu verständlich. [12]

War es Militärregierung und Hilfsorganisationen bis 1951 immer wieder gelungen, Übergriffe der deutschen Polizei im Zaum halten zu können, zeigte sich bei einer Razzia im letzten noch verbliebenen jüdischen DP-Lager in Deutschland, in Föhrenwald bei Wolfratshausen (heute der Ortsteil Waldram), 25 Kilometer südlich von München im Mai 1952, dass es zu Recht nach dem Vorfall in Stuttgart ein Verbot für deutsche Polizei gegeben hatte, DP-Lager zu betreten. Dieses Verbot hatte nun keine Bedeutung mehr, da Föhrenwald 1951, unter dem Namen „Durchgangslager für heimatlose Ausländer“, aus US-amerikanischer in deutsche Verwaltung übergegangen war. Nun galten bundesrepublikanische Gesetze. Zoll- und Steuerbeamte, unterstützt von über 30 Polizisten erschienen am 28. Mai 1952 im Lager, um die sich dort im Laufe der Jahre angesiedelten Geschäfte zu kontrollieren. Die internationale Presse war darauf aufmerksam geworden. Der Manchester Guardian berichtete von Äußerungen wie „Die Krematorien gibt es noch“. Oder: „Die Gaskammern warten auf euch“, die gefallen sein sollen. Nach einem Schuss brach der leitende Beamte die Aktion ab und veranlasste den Rückzug. [13]

Kurz zuvor hatte der Prozess gegen den Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte, Philipp Auerbach, in München wegen etlicher Vergehen, die sich später fast alle in Wohlgefallen auflösten, begonnen; zum ersten Mal stand nach Kriegsende ein prominenter Jude vor Gericht. Der Prozess weitete sich zu einem Politikum aus, an dessen Ende Auerbachs Selbstmord stand. Zum Prozess im April 1952 waren 80 in- und ausländische Zeitungen akkreditiert, ein Indiz für die Brisanz und öffentliche Aufmerksamkeit, die dieser erste Nachkriegsprozess gegen einen jüdischen Angeklagten auslöste. Ohne Skrupel war der Prozessbeginn auf den Beginn des Pessach-Festes gelegt worden. Trotz der Kenntnisse über den Massenmord an den europäischen Juden*Jüdinnen fehlte Justiz und Politik jegliche Sensibilität für die Überlebenden. Auerbachs zuweilen unpopuläres Vorgehen bei der Hilfe für die aus den Lagern befreiten Juden*Jüdinnen, denen er Hilfsleistungen verschaffte, und sein Engagement beim Thema „Wiedergutmachung“ stieß nicht nur bei den bayerischen Politikern auf Widerstand, sondern führte auch zu Verwerfungen mit der amerikanischen Militärregierung, die Auerbachs eigenmächtiges Handeln missbilligten. Bereits im Vorfeld des Prozesses kam es zu einer Schmutzkampagne gegen Auerbach, die sich aller klassischen antisemitischen Klischees und Vorurteile bediente. Auerbach beging noch in der Nacht der Urteilsverkündung Selbstmord. Ein später eingesetzter Untersuchungsausschuss rehabilitierte ihn 1954 in allen Punkten. [14]

Die „Auerbach-Affaire“ und die antisemitischen Begleitumstände markierten den vorläufigen Höhepunkt des Antisemitismus im unmittelbaren Nachkriegsdeutschland. Wenige Monate nach dem Urteilsspruch gegen Auerbach erfolgte im Oktober das erste Parteienverbot der Bundesrepublik. Das Bundesverfassungsgericht, das kurz zuvor erst mit seiner Arbeit begonnen hatte, hat am 23. Oktober 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP) wegen der Widerbelebung rechtsextremer Ideen und insbesondere des Antisemitismus verboten. [15]  Mit dem Urteil gegen die SRP war der organisierte Rechtsextremismus vorübergehend aus der politischen Öffentlichkeit der Bundesrepublik verbannt. Die Vorstellung, ein Verbot könne die rechtsextreme Szene daran hindern, ihre Weltanschauung weiter zu leben und zu verbreiten, hat sich damals allerdings als ebenso naiv erwiesen, wie sie das bis heute ist. In den folgenden Jahren war der Antisemitismus keineswegs verschwunden, er hielt sich auch weiterhin, nur eben latent und konnte ohne weiteres wieder an die Oberfläche gespült werden. Die Synagogenschändung am Weihnachtstag 1959 und die mehr als 600 Nachfolgetaten in Ost- und Westdeutschland zu Beginn des Jahres 1960 sind ein deutliches Indiz.[16]


[1] Zeitgenössische US-amerikanische Berichte schätzten, dass 85 Prozent der Käufer und Verkäufer etwa in der Möhlstraße in München Deutsche waren, die verbleibenden 15 Prozent sich aus DPs, Volksdeutschen und Ausländern, vor allem Amerikanern, zusammensetzten. Die Gruppe mit der geringsten Beteiligung an solchen Geschäften waren die in Deutschland lebenden jüdischen DPs, deren Anteil nie 5 Prozent überschritt. Kierra Mikaila Crago-Schneider, Jewish „Shtetls“ in Postwar Germany: An Analysis of Interactions Among Jewish Displaced Persons, Germans and Americans between 1945 and 1957 in Bavaria, Diss. Univ. of California, Los Angeles 2013, S. 208; siehe auch Institut für Zeitgeschichte, Fi 01.81: Gerhard Jacoby, The Story of the Jewish DP, S. 14.

[2] Angelika Königseder/Juliane Wetzel, Lebensmut im Wartesaal. Jüdische DPs (Displaced Persons) im Nachkriegsdeutschland, Frankfurt a.M. 2004 (aktualisierte Neuauflage), S. 136.

[3] Juliane Wetzel, Mir szeinen doh, München und Umgebung als Zuflucht von Überlebenden des Holocaust 1945-1948, in: Martin Broszat, Klaus-Dietmar Henke, Hans Woller (Hrsg.), Von Stalingrad zur Währungsreform, München 1988, S. 355f.

[4] Dort war es kurz vor Kriegsende zu einem alliierten Fliegerangriff auf einen Evakuierungstransport mit KZ-Häftlingen gekommen, einigen Häftlingen gelang es zu fliehen und sich im Wald zu verstecken, andere kamen um und wurden dort begraben.

[5] Wetzel, Mir szeinen doh, S. 356.

[6] Königseder/Wetzel, Lebensmut im Wartesaal, S. 138.

[7] Zitiert nach Jim Tobias, Auschwitz überlebt – in Stuttgart erschossen, in: haGalil, 4.5.2016, https://www.hagalil.com/2016/05/danziger/; eingesehen 16.10.2020.

[8] Siehe ausführlich Museum „Hotel Silber“, Haus der Geschichte Baden-Württemberg, Der Tod des Samuel Danziger, http://virtuell.geschichtsort-hotel-silber.de/virtueller-ort/1945-1984-die-polizei-bleibt-im-silber/der-tod-des-samuel-danziger/; eingesehen 16.10.2020.

[9] Süddeutsche Zeitung vom 9.8.1949. Zum Bleibtreubrief vgl. Juliane Wetzel, Jüdisches Leben in München, 1941-1951, München 1987; S. 348-352; siehe auch Ronen Steinke, Die Affäre Adolf Bleibtreu – Wie ein antisemitischer Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung 1949 eine Straßenschlacht auslöste, in: Lilly Maier, Die Möhlstrasse – ein jüdisches Kapitel der Münchner Nachkriegsgeschichte. Münchner Beiträge zur jüdischen Geschichte und Kultur 12(2018) 1, S. 52-63.

[10] YIVO Institute for Jewish Research New York (YIVO), Leo W. Schwarz Papers, folder 459, Bericht über die von der Polizei am 10.8. verletzten Patienten, 11.9.1949; Tamar Lewinsky, Jüdische Displaced Persons im Nachkriegsmünchen, in: Münchner Beiträge zur Jüdischen Geschichte und Kultur, 4(2010)1, S. 17-25.

[11] YIVO, folder 459, Report on Möhlstraße Incident, August 10, 1949 by Theodore T. Feder.

[12] Bericht über die Öffnung der Akten des Office of Military Government for Germany (OMGUS), Der Spiegel vom 17.11.1980 (Die Sauhund' hau'n wir wieder 'naus) [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14328531.html; eingesehen 4.1.2015].

[13] Angelika Königseder, Razzia im DP-Lager Föhrenwald: Zur Situation jüdischer Displaced Persons, in: Wolfgang Benz/Brigitte Mihok (Hrsg.), Juden unerwünscht“: Anfeindungen und Ausschreitungen nach dem Holocaust, Berlin 2016, S. 37-55, hier: S. 37.

[15] Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1952 be­treffend Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Sozialistischen Reichspartei, hrsg. v. Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts, Tübingen 1952; Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1952 – 1 BVB 1/51 – in dem Verfahren über den Antrag der Bundesregierung auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Sozialistischen Reichspartei,https://opinioiuris.de/entscheidung/783; eingesehen 12.10.2020.  

[16] 1959 als „Rückfall? Die neue Antisemitismuswelle, in: Matthias N. Lorenz/Maurizio Pirro (Hrsg.), Wendejahr 1959? Die literarische Inszenierung von Kontinuitäten und Brüchen in gesellschaftlichen und kulturellen Kontexten der 1950er Jahre, Bielefeld 2011, S. S. 77-92.

 

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