Im Spannungsfeld von Kooperation und Überwachung. Die DDR-Volkspolizei und die Stasi
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Content-Author: Ingolf Seidel You have to be logged in to view the profile
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Von Volker Höffer
Vorbemerkung
Wegen der Komplexität des Themas, des derzeitigen Forschungsstandes, meiner zwar umfänglichen, aber beileibe nicht erschöpfenden Materialsichtung und der Vielzahl noch unerschlossener oder vernichteter Akten der Volkspolizei und der Stasi erhebe ich keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Ziel ist es vielmehr, einen Überblick zum Thema zu geben und diesen durch exemplarische Beispiele aus dem früheren DDR-Bezirk Rostock zu belegen.
Die Deutsche Volkspolizei (DVP) und die Stasi – zwei Säulen der SED-Diktatur
Wenn wir über die sogenannte Deutsche Volkspolizei (DVP) der DDR sprechen, dann geht es um die Polizei einer Diktatur, also fernab von Gewaltenteilung, Wahl-, Meinungs- oder Religionsfreiheit, von Rechtsstaatlichkeit, unabhängiger Justiz und unabhängigen Medien.
Sowohl die Stasi (eigentlich „Ministerium für Staatssicherheit“ = Geheimpolizei der DDR) als auch die DVP folgten einem gemeinsamen Auftrag. Sie sollten im Namen der alles beherrschenden Partei in der DDR, der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands), die kommunistische „Diktatur des Proletariats“ nach innen absichern, vor allem gegen die eigene Bevölkerung.
Die Stasi sah sich selbst als „Schild und Schwert der Partei“ (der SED). Die Rolle der DVP definierte ihr jahrzehntelanger Chef Friedrich Dickel (zugleich auch Minister des Innern) im Befehl Nr. 2 von 1966 so: „Die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (…) trägt wesentlich zur weiteren Festigung der sozialistischen Rechtsordnung beim umfassenden Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik bei.“[1] Beide „Organe“ verband also eine starke Auftrags-Nähe.
Die SED pflegte einen absoluten Macht- und Wahrheitsanspruch. Die DVP und die Stasi waren, auch nach ihrem eigenen Selbstverständnis, entscheidende Instrumente, um diesen Anspruch gegen jedermann, jederzeit und mit allen nötigen Mitteln durchzusetzen – je nach zeitlichen inneren und äußeren Umständen mal vorsichtig-verdeckt oder mal offen-brutal.
Immer bekleideten die Chefs der Deutschen Volkspolizei und der Stasi hohe bis höchste SED- und Staatsämter. Allerdings gab es mit dem Amtsantritt Erich Mielkes als Stasi-Chef 1957 einen doch maßgeblichen Unterschied: Mielke wurde als Kandidat bzw. Mitglied des SED-Politbüros über lange Jahre zum zweit- bis drittmächtigsten Mann nach den beiden jeweiligen SED-Chefs Walter Ulbricht (bis 1971) bzw. Erich Honecker (1971-1989). DVP-Chef Friedrich Dickel hingegen blieb von 1963 bis zum Ende 1989 „nur“ Mitglied des Zentralkomitees der SED, also der zweiten Führungsebene.
Die SED-Mitgliedschaft war bei der Stasi Pflicht und auch in der DVP weitgehend durchgesetzt.
In der DVP bestand immer ein Spannungsverhältnis zwischen den üblichen Aufgaben einer Polizei und der grundsätzlichen politisch-ideologischen Ausrichtung.
„Normale“ Polizei und Geheimpolizei waren in der DDR immer sowohl Verbündete als auch Konkurrenten, was im Übrigen auch auf das persönliche Verhältnis der beiden jeweiligen Chefs zutraf. Gemeinsam war beiden, dass sie laut DDR-Recht Strafverfolgungsorgane darstellten.
Der wichtigste Unterschied bestand darin, dass gemäß sowjetisch-stalinistischem Vorbild allein die Stasi das „Schild und Schwert der Partei“ war und zu diesem Zwecke drei Teilinstitutionen in sich vereinte. Sie war Geheimpolizei, Geheimdienst und Strafverfolgungsorgan in einem. Im Binnenverhältnis der beiden Sicherheitsgaranten der SED-Herrschaft war immer klar, wer im Ernstfall den Ton vorgab – die Stasi.
Einzige, vergleichsweise kurze Ausnahme bildete die Zeit von 1953 bis 1956, als zur Bestrafung für ihr Versagen bei der Vorhersage des Volksaufstandes im Juni 1953 und die Opposition des damaligen Stasi-Chefs Wilhelm Zaisser zu SED-Chef Ulbricht die Stasi zum Staatssekretariat abgewertet und dem Ministerium des Innern eingegliedert wurde.
Die Volkspolizei als „Partner des operativen Zusammenwirkens“ (POZW) der Stasi
Die DDR-Volkspolizei war von Beginn an nicht nur für die Einhaltung der „öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ allgemein und die Untersuchung krimineller Delikte verantwortlich. Sie fungierte immer auch als ideologisches Überwachungs- und Vollzugsorgan der SED. In dieser Hinsicht wies sie starke Parallelen zur Stasi auf.
Früher Beleg im Norden der DDR ist die „Aktion Rose“ im Februar 1953. Damals zog die Polizei im SED-Auftrag eine riesige Enteignungsaktion bisher privater Hotels und Pensionen an der DDR-Ostseeküste durch, während die Stasi sich im Verborgenen um die „Nachsorge“ kümmerte. Aber auch die Zwangsaussiedlungen politisch missliebiger Bürger*innen aus dem DDR-Grenzgebiet zur Bundesrepublik in den Jahren 1952 und 1961 sowie der Polizeieinsatz zur Niederschlagung des Aufstandes um den 17. Juni 1953 beweisen diese Einschätzung.
Der politische Auftrag der SED an alle Polizeilinien – in hohem Maße identisch mit dem der Geheimpolizei und sehr oft gemeinsam mit dieser realisiert – lässt sich in folgenden Kernfeldern zusammenfassen:
1. Überwachung und Verfolgung Andersdenkender bzw. „politischer Gegner*innen“; vornehmlich durch die Arbeitsrichtung K I der Kriminalpolizei (Kripo);
2. Verhinderung von Fluchtversuchen aus der DDR; insbesondere durch die K I, die Transportpolizei (Trapo), die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) und die Verkehrspolizei;
3. Absicherung von Großveranstaltungen, vor allem in Kultur und Sport mit westlicher Beteiligung oder solcher mit hohem Potential „negativ-dekadenter“ Personen (wie Fußballspiele des FC Hansa Rostock gegen westdeutsche Klubs wie Werder Bremen oder Schalke 04 oder gegen den „Stasi-Klub“ BFC Dynamo Berlin);
4. Kriminalisierung Andersdenkender durch Anschuldigungen wie „Rowdytum“ oder „Asozialität“;
So wurden zum Beispiel jugendliche Beatfans in Leipzig im Oktober 1965 (sogenannte „Beat-Demo“) für ihren im Kern antidiktatorischen Protest gegen das Verbot westlicher Beatmusik bzw. Lebensart öffentlich als „Rowdys“ und „arbeitsscheue Elemente“ gebrandmarkt und ohne ein Gerichtsverfahren zur „Erziehung durch Arbeit“ in Braunkohletagebaue gesteckt.
Als „arbeitsscheu“ und „asozial“ behandelten die DDR-Sicherheitsorgane häufig auch Menschen, die mit Verweis auf die UN-Menschenrechtskonvention oder die Schlussakte von Helsinki ab Mitte der 1970er aus der DDR ausreisen und daher nicht mehr für diesen Staat arbeiten wollten.
Die politischen Vor- bzw. Aufgaben setzte die DVP wie folgt um:
1. Vor allem die Abteilung Pass- und Meldewesen (PM) und die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) überprüften im engen Zusammenwirken mit der Stasi sogenannte Reisekader, Seeleute und Bürger*innen, die eine Reise in den Westen beantragten. Jedoch übte die Stasi vor allem an der Qualität dieser Kontrollen häufig Kritik.[2]
2. Wiederum vornehmlich die Abteilung PM und die ABV registrierten und überprüften Besucher*innen aus dem „Westen“. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse über die ostdeutschen Gastgeber*innen und deren westdeutschen Gäste gingen umgehend an die Stasi, sowohl auf dem offiziellen Weg als auch durch inoffizielle Stasi-Mitarbeiter*innen (IM) innerhalb der DVP.
3. Insbesondere die Trapo kontrollierte und schikanierte Menschen im „Grenzgebiet“, auf grenznahen Bahnhöfen und in Zügen in „grenznahen Gebieten“.
4. Die Verkehrspolizei überprüfte bei Verkehrskontrollen Fahrzeuge immer auch auf eventuelle Fluchtmittel. So geriet zum Beispiel 1986 an der heutigen B 105, Nähe Wismar, ein junger Mann aus Sachsen-Anhalt bei einer Zufallskontrolle ins Schwitzen und Stottern. Er musste daraufhin seinen Kofferraum öffnen. Zum Vorschein kam ein selbstgebauter Aqua-Scooter. Die Verhaftung und Überstellung an die Stasi erfolgte umgehend.
5. Die DVP verhängte Ordnungsstrafen und Bußgelder aus politischen Gründen, zum Beispiel bei weißen Stoffbänden an Autoantennen als ein unter DDR-Oppositionellen bekanntes Zeichen für einen „Ausreiseantrag“ aus der DDR oder gegen Jugendliche, weil diese öffentlich „negativ-dekadente Musik“ wie den „Sonderzug nach Pankow“ von Udo Lindenberg oder westliche Beat- oder Punkmusik abspielten.[3]
6. Die DVP führte besonders scharfe Kontrolle und Bestrafungen von Westautofahrer*innen schon bei geringfügigeren Verkehrsdelikten wie Falschparken oder überhöhter Geschwindigkeit durch.
Besondere Bedeutung besaßen die ABV als „Querschnittsbeamte“, die in ihrem Wohngebiet allgemeinpolizeiliche und politische Aufgaben in sich vereinten. Auf Grund ihrer Kenntnisse der Wohnquartiere und der Einwohner*innen wurden sie sehr intensiv auch zur „politisch-moralischen Überprüfung“ von Bewohner*innen ihres Bereiches eingesetzt, vor allem bei Ermittlungen zu Reisekadern, bei Überprüfungen für vorgesehene Karriereaufstiege oder bei beantragten Ausreisen in den Westen in „dringenden Familienangelegenheiten“.
Auf Grund dieser besonderen „Eignung“ wurden diese Polizist*innen dann auch als Rentner*innen von der Stasi gern und häufig als so genannte IM-Ermittler (IME) verpflichtet.
Formal waren DVP und Stasi zwar gleichberechtigte „Partner des Operativen Zusammenwirkens“ (POZW). Aber spätestens mit dem Amtsantritt von Erich Mielke als Stasi-Minister 1957 war klar, wer in dem Verhältnis letztlich den Ton angab.
Auch an der Personalpolitik kann man erkennen, wer bestimmte. Bei Stellenbesetzungen oder Karriereaufstiegen in der DVP ging ohne die Stasi-Zustimmung nahezu nichts. Lediglich das höchste DDR-Polizei-Amt, das des Ministers des Innern und Chefs der DVP, wurde allein von der SED-Spitze vergeben. Aber dort saß Stasi-Chef Mielke ja auch.
Oft genug ließen Stasi-Mitarbeiter*innen die Polizist*innen diese Vormachtstellung spüren, behandelten sie herablassend und wie Laufburschen.
Die DVP musste häufig bei politisch motivierten Aktionen die undankbaren, offenen Aufgaben übernehmen. Die Stasi lenkte dann zwar im Hintergrund, wollte aber unerkannt bleiben, wie bei den oben genannten Beispielen oder bei den gewaltsamen Übergriffen Anfang Oktober in Berlin und Dresden während der Friedlichen Revolution 1989/90.
Häufig nutzten Stasi-Leute auch einfach nur Uniformen oder Dienstausweise der Polizei oder auch der Feuerwehr, um Observationen oder Wohnungsdurchsuchungen zu tarnen.
Die Überwachung der DDR-Volkspolizei durch die DDR-Geheimpolizei
Die Polizei wurde von der Geheimpolizei sehr stark überwacht und durch Spitzel unterwandert, stärker als die meisten anderen Bereiche. Auf den ersten Blick verwundert das angesichts der Funktion der DVP als gleichfalls wichtiger Säule der SED-Diktatur. Bei genauerer Betrachtung wird allerdings klar, dass die SED kein besonderes Vertrauen in die unbedingte Treue der DDR-Polizei besaß. Schließlich wurzelte die DVP viel stärker im normalen Leben und in der Bevölkerung. Zudem war sie gewissermaßen von Berufs wegen mit der Aufklärung von Unrecht im weitesten Sinne betraut. Immer wieder gab es unliebsame Auseinandersetzungen mit zu ehrlichen Polizist*innen, wenn diese auf Amtsmissbrauch, Korruption, Unterschlagung und Betrug durch SED- und Staatsfunktionäre stießen. Allerdings machten diese Erscheinungen auch nicht vor der DVP selbst halt.[4]
Eine Hauptmethode der Überwachung der DVP durch die Stasi war die Unterwanderung durch getarnte Kräfte. Eine unvollendet gebliebene Überprüfung der Bediensteten im Innenministerium des Landes M-V zwischen 1990-2003 ergab einen Aufsehen erregenden, allerdings unvollständigen Befund hinsichtlich dieser Infiltration der DVP durch die Stasi. Die Quote lag bei über 17 % der Überprüften und damit ca. um das circa Zehnfache höher als im übrigen DDR-Durchschnitt. Allerdings dürfte die tatsächliche Quote deutlich höher gelegen haben. Folgende Argumente sprechen dafür: Erstens stiegen zahlreiche besonders schwer belastete DDR-Polizist*innen 1990/91 bereits selbst vor einer Überprüfung aus dem Polizeidienst aus. Zweitens war die Überprüfung 2003 noch nicht komplett abgeschlossen. Drittens setzten sich manche Polizist*innen nach dem politischen Umbruch in der DDR schnell in die „alten“ Bundesländer ab und entgingen so der nur im Osten praktizierten Überprüfung auf Stasi-Tätigkeit. Viertens vernichteten Stasi und Polizei in der Zeit der Friedlichen Revolution große Mengen an Akten, so dass vermutlich so manche*r dadurch unentdeckt blieb. Und fünftens gibt es noch immer rund 15.000 große Papiersäcke voller „vorvernichteter“, also noch nicht analysierter Stasi-Dokumente.
Die Überwachung der Polizei oblag vor allem der dafür extra eingerichteten sogenannten „Linie“ VII der Geheimpolizei. Die Transport- und die Verkehrspolizei wurden durch die „Linie“ XIX (Überwachung Verkehrswesen) unter Kontrolle gehalten.
Im Mai 1989 waren allein für die Überwachung der zentralen Kommando-Ebene der Rostocker Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP), zuständig für die gesamte DDR-Ostseeküste, 21 hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter*innen der Bezirksverwaltung (BV) Rostock eingesetzt. Hinzu kamen noch sieben sogenannte „OibE“ (Offiziere im besonderen Einsatz) des MfS.[5]
Für ein Gesamtbild muss man aber auch noch die jeweiligen Stasi-Mitarbeiter*innen in den zehn Stasi-Kreisdienststellen und in der MfS-Objektdienststelle beim Kernkraftwerk Lubmin (KKW) im Bezirk Rostock hinzurechnen. Diese überwachten die dortigen VP-Kreisämter (VPKA) und das Polizei-Betriebsschutzkommando im KKW bei Greifswald. Dazu gibt es aber noch keine Analysen.
Sehr bedeutsam für die streng getarnte Überwachung waren die OibE, also hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter*innen, die als Polizist*innen getarnt an besonders bedeutsamen Positionen in den einzelnen Polizei-Dienststellen wirkten, zum Beispiel als Leiter oder Stellvertreter der Dezernate K 1 der Kriminalpolizei. Im Jahr 1971 gab es allein im Bereich der Kripo in allen drei Nordbezirken (heutiges Mecklenburg-Vorpommern) insgesamt 20 solcher OibE. Jeweils sieben agierten in den Bezirken Neubrandenburg und Rostock sowie sechs im Bezirk Schwerin.[6] 1989 führten allein die Abt. VII der Stasi-Bezirksverwaltung (BV) Rostock noch mindestens drei und die Abteilung XIX mindestens einen weiteren OibE.
Ein prägnantes Beispiel ist das von Manfred Wittstock.[7] Geboren 1932 in Stettin und von dort im Zuge des Zweiten Weltkrieges geflohen, trat er 1952 auf der Suche nach einer neuen Lebensperspektive in das gerade zwei Jahre junge MfS ein. Hier legte er eine beachtliche Karriere bis hin zum stellvertretenden Leiter der Untersuchungsabteilung der BV Rostock hin. Er wurde also zu einem der wichtigsten Stasi-Ermittler an der DDR-Ostseeküste in politischen Delikten. Ab 1958 leitete er das „Referat Hetze“. Nebenbei absolvierte er ein Jura-Studium an der stasi-eigenen Juristischen Hochschule Potsdam-Eiche.
Die überlieferten Stasi-Kadereinschätzungen charakterisieren Wittstock als einen Vernehmer, der „den Häftlingen gegenüber korrekt und mit einer gewissen Härte“ auftritt und (nach einem Ausrutscher 1954) keine „ideologischen Schwächen und Unaufrichtigkeiten“ aufwies.[8] 1965 wechselte er dann als OibE auf die Position eines stellvertretenden Leiters des Dezernates I der Kriminalpolizei der Rostocker Bezirksbehörde der DVP und damit in ein für die Kontrolle der Polizei bedeutendes Amt. Unklar bleibt angesichts der Aktenlage, wer innerhalb der Bezirks-Polizeiführung von seiner wahren Aufgabe wusste. Es ist schwer vorstellbar, dass nicht wenigstens der Bezirks-Chef der DVP eingebunden war.
Seine Aufgaben bzw. Aufträge liefern trotz der ausgedünnten Aktenlage ein sehr eindrucksvolles Bild vom Misstrauen der Stasi (und damit auch der SED) gegenüber der Polizei. Wittstock sollte nicht nur über aktuelle Fälle mit gesellschaftspolitischer Bedeutung informieren, sondern auch die Stimmung unter der Kriminalist*innen und deren politisch-moralischen Lebenswandel beobachten. Fast absurd mutet angesichts der SED-Treue der führenden Polizist*innen an, dass er ebenfalls die oberste Spitze der DVP im Bezirk Rostock auf ihre „Wirksamkeit in der Funktion“, die „politische Zuverlässigkeit“ und die „Stellung im Leitungskollektiv“ überwachen sollte.[9]
So alarmierte er 1987 seine Stasi-Genossen, dass Engagement und Wirksamkeit der Polizeiarbeit gegenüber Delikten wie „ungesetzlicher Grenzübertritt“ und „öffentliche Herabwürdigung“ deutlich nachgelassen hätten. Dies warf vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Krise in der DDR der endachtziger Jahre wieder einmal die Frage nach der ideologischen Festigkeit der Polizei auf.[10]
In mehreren Fällen lieferte der OibE Manfred Wittstock auch Hinweise auf unerlaubte Westkontakte, moralische oder kriminelle Verfehlungen teils hochrangiger Polizist*innen. Der Stasi-Bezirkschef informierte darüber dann den SED-Bezirkschef bzw. Polizei-Bezirkschef. Dies führte zu Konsequenzen für die Betreffenden bis hin zum Rausschmiss. Für seine Aktivitäten zeichnete die Stasi ihn mehrfach aus und beförderte ihn zum Oberstleutnant.
Von entscheidender Bedeutung waren für die DDR-Geheimpolizei die Inoffiziellen Mitarbeiter (IM), laut Stasi-Chef Erich Mielke die „Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind“. Die Rostocker Stasi-Abteilung VII führte 1989 allein in der hiesigen Bezirks-Kommando-Ebene der Polizei (BDVP) 168 derartig Getarnte. In allen drei DDR-Nordbezirken (also dem heutigen Mecklenburg-Vorpommern) waren es sogar 472.[11] Und wie schon festgestellt fehlen in diesen Quoten noch die bisher noch nicht untersuchten IM der Kreis- und Objektdienststellen sowie der „Linie“ XIX.
Blicken wir auch hier auf einen exemplarischen, aber zugleich auch besonderen Fall – auf den des IM mit dem Decknamen „Klaus Stiefel“.[12] Der reale Polizist dahinter, ein Transportpolizist namens Horst Hafke, Jahrgang 1937, hinterließ ein wahrhaft beeindruckendes Gesamtwerk an Informationen und Einschätzungen zu Polizei-Kolleg*innen, zu Vorgängen auf Bahnhöfen, in Zügen, im Rostocker Stadtgebiet, zu überprüften Reisenden oder anderweitig von ihm ausgeforschten DDR-Bürger*innen. Begonnen 1970 füllten seine Spitzelberichte schließlich am Ende der SED-Diktatur acht dicke Aktenbände mit jeweils über 300 Seiten.
Der IM „Klaus Stiefel“ arbeitete als Mitglied einer sogenannten „Zivilbeobachtergruppe“ der Trapo, also als geheimer, ziviler Ermittler. Mindestens drei seiner dortigen Kollegen agierten ebenfalls als Stasi-IM. „Klaus Stiefel“ steuerte als sogenannter Führungs-IM (FIM) dieses Netz. Später vergrößerten mindestens drei weitere IM dieses Geflecht.
Sein „Ehrenamt“ ließ sich „Klaus Stiefel“ gut bezahlen. Quittungen über Verauslagungen und „Boni“ füllen fast drei Ordner.
Von „Klaus Stiefel“ und Genoss*innen hing somit auch ab, ob jemand seinen totkranken Verwandten in der Bundesrepublik besuchen oder die berufliche Karriereleiter weiter aufsteigen konnte, wie im Falle eines Seemannes, zu dem der IM „Streitereien und sexuelle Disharmonien“ ermittelte und daher empfahl, diesen nicht auf eine höhere Position im Fährschiffamt Saßnitz zu befördern.
An dem Beispiel des „Klaus Stiefel“ zeigt sich, wie Diktatur auch funktioniert: im Kleinen, im Alltäglichen, jenseits der Verfolgung durch Haft, Lager, Folter oder Tötung. Und es zeigt sich, wohin sich Menschen in autoritären Herrschaften entwickeln – bis dahin, dass man wie der IM „Klaus Stiefel“ selbst dafür sorgt, dass der eigene, vor Jahrzehnten in den Westen geflohene Bruder nicht zur Beerdigung der Mutter einreisen darf.
Polizist*innen im Visier der Stasi – Fallbeispiele
Wie bereits festgestellt, entsprang die Überwachung der DDR-Polizei durch die DDR-Geheimpolizei einem tiefen, von der SED ausgehenden politisch-ideologischen und fachlichen Misstrauen. Trotz ihrer Rolle als wichtige Garanten des inneren, alltäglichen Funktionierens der Diktatur galten Polizist*innen immer auch als „unsichere Kantonisten“ mit oft angezweifelter fachlicher Kompetenz.
Diese Einschätzung traf in mancherlei Hinsicht durchaus zu. So rutschten gerade in den frühen Jahren immer wieder Bewerber*innen durch das „ideologische“ Sieb. Und auch manch spätere*r Polizist*in entsprach nicht den moralischen Erfordernissen an eine*n Polizist*in oder wies deutliche Mängel in der intellektuellen Befähigung auf.
Bis zur kompletten Einmauerung der DDR 1961 gab es in der DVP ein noch nicht so „handverlesenes“, sprich noch nicht so stark politisch gesiebtes Personal. So deckte die Stasi in den 1950er Jahren einige Polizist*innen auf, die ihre NS-Vergangenheit bis hin zur Gestapo-Tätigkeit verschwiegen. Je nachdem, was der SED innen- oder außenpolitisch gerade nützlich erschien, wurden die Betreffenden bestraft oder es passierte entgegen aller Antifa-Propaganda gar nichts.
Immer wieder ermittelte die Stasi in diesen frühen Jahren gegen Polizist*innen auch wegen Spionage, „ideologischer Unklarheiten“, Unzufriedenheit mit der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung sowie wegen „Republikflucht“ bzw. Beihilfe dazu.[13]
In den 1970er und 1980er Jahren verfolgte die Stasi gerade auch Polizist*innen, die trotz strengsten Verbotes (zu meist getarnte) Kontakte gen Westen unterhielten.
Laut Dr. Tobias Wunschik ermittelte die Stasi Ende der 1980er Jahre in den drei Nordbezirken (also dem heutigen Mecklenburg-Vorpommern) rund 60 Mal pro Jahr gegen DVP-Angehörige.[14] Die betroffenen Polizist*innen bzw. ihre Angehörigen flogen zumeist im Zuge der massiven Postüberwachung oder durch IM und OibE der Stasi unter den Polizist*innen auf. Derartige „Verfehlungen“ endeten in der Regel mit der „Herauslösung“, also dem Rausschmiss zunächst aus der SED (falls Mitglied) und dann aus der Polizei.
1981 geriet zum Beispiel ein verdienter Wasserschutzpolizist aus Rostock durch einen Hinweis des IM „Fritz“ aus seinem Freizeitumfeld ins Visier der Geheimpolizei. Die Stasi stellte im Rahmen der Operativen Personenkontrolle (OPK) „Hecht“ durch mindestens drei IM, Postüberwachung, Wohngebietsermittlungen usw. fest, dass der Betroffene die Kontakte seiner Ehefrau zu ihrer in der Bundesrepublik lebenden Schwester nicht unterband, vielleicht auch nicht unterbinden wollte.[15] Damit verstieß der Betroffene gegen das strikte Verbot für DDR-Polizist*innen und ihre Angehörigen, Kontakte in den Westen zu unterhalten, auch nicht zu nächsten Verwandten. Dadurch sei er ein „Unsicherheitsfaktor“, der einer „Feindtätigkeit Vorschub“ leiste.[16] Auf „Empfehlung“ der Stasi traf den Betroffenen ein Disziplinarverfahren. Dieses endete mit der „Entpflichtung“, also dem Rauswurf samt Berufsverbot.[17]
Ein paar Jahre später, 1988, entdeckte die Stasi einen DVP-Angehörigen, dessen Ehefrau gar seit bereits 16 Jahren postalische Verbindung gen Westen unterhielt. Als besonders schwerwiegend erachtete die Stasi mehrere „konspirierte Treffen“ mit der West-Verwandtschaft in Ungarn. Diese Tarnversuche würden eine bislang ungekannte Qualität solcher Erscheinungen in der DVP markieren. Keiner seiner Kollegen setzte sich trotz seiner hervorragenden Arbeit für ihn ein. Auch hier folgten Rauswurf aus der SED und der DVP.[18]
Allerdings deckte das MfS auch eine ganze Reihe wirklich krimineller Verfehlungen von Polizeiangehörigen auf. Traurige „Krönung“ derartiger, von mir analysierter Fälle ist ein Verfahren der Stasi 1976/77 gegen 25 (!) Polizisten unterer und mittlerer Ränge aus Greifswald und Umgebung im Operativen Vorgang (OV) „Bodden“.[19] Diese nutzten die miserable Versorgungslage in der DDR, um ein florierendes System mit schwer zu bekommenden Konsumgütern und Ersatzteilen aufzuziehen. Diese stammten zu einem erheblichen Teil aus Einbrüchen in Wochenendhäuser und Gartenanlagen. Angesichts der „gesellschaftsgefährdenden“ Dimension zog die Stasi das Verfahren komplett an sich und unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch. Die Hälfte der Überführten blieb bis auf Strafversetzung auf andere Reviere unbehelligt, da sie sich zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit der Geheimpolizei bereit erklärten.
Die Überwachung betraf aber nicht nur untere und mittlere Ränge, sondern ging bis weit nach oben. Bemerkenswert ist der Fall eines Stellvertreters des Rostocker Bezirks-Chefs der DVP. Diesen hatte die Stasi bis 1986 zunächst selbst als IM unter ihren Fittichen, nahm ihn dann aber wegen Zweifeln an seiner Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ins Visier.
Der Hauptgrund war in der Tat außergewöhnlich. Der Polizei-Oberst hatte intern bei Feiern Kritik an SED-Chef Honecker geäußert, jedoch nicht wegen dessen Reformunfähigkeit. Vielmehr wähnte er diesen schon zu alt und daher zu nachgiebig gegenüber politischen Gegnern – ein bei Hardlinern seinerzeit durchaus verbreiteter Vorwurf ausgerechnet gegenüber dem wahrhaft stalinistischen Partei- und Staatschef. Überdies monierte die Stasi beim Oberst Mängel in der Leitungstätigkeit und verdächtigte ihn, kriminell gewordene Mitarbeiter zu decken. Doch der Beschuldigte stand in der Nomenklatura des SED-Regimes schon zu weit oben, und die Sicht auf Honecker teilten wohl auch einige der höchsten MfS-Offiziere nicht nur in Rostock. Daher endete dieses Verfahren lediglich mit einem „Kadergespräch“ des Rostocker DVP-Bezirks-Chefs, General Hardler, mit seinem Vize. Darin gelobte dieser reumütig Besserung.[20]
In diesem Zustand wachsender ideologischer Verunsicherung, aber immer noch vor allem als Stütze der SED-Diktatur trudelte die DVP in die Friedliche Revolution 1989/90. In diesen historischen, unglaublich schnellen Wochen spielte die Polizei zunächst eine sehr wichtige und unrühmliche Rolle bei dem Versuch, die zunehmenden Proteste durch Verbote, Verhaftungen und Gewalt zu unterdrücken (vor allem zwischen dem 5. bis 7. Oktober 1989 in Dresden und Ost-Berlin). Erst spät – nach der Richtungsentscheidung innerhalb der SED zwischen dem 9. und 21. Oktober – fand die Polizei der DDR zur sogenannten Sicherheitspartnerschaft mit dem Volk. Allerdings geschah dies in den höheren und mittleren Ebenen eher zähneknirschend auf Grund fehlender Führung durch die SED sowie mangels tatsächlicher Alternativen. Zweifellos ist es aber zu würdigen, dass es zahlreiche Polizist*innen gab, welche angesichts der tiefen Krise in der DDR Sympathien für die friedlichen Veränderungsbestrebungen hegten. Sie waren deshalb auch nicht bedingungslos zu Gewalt gegen die eigene Bevölkerung bereit und brachten sich auf diese Weise in die Umwälzungen ein. Darin liegt übrigens ein wichtiger Unterschied zur Stasi.
Quellen-Nachweise
1 Zitiert nach: Reimers, Erwin: Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit der Deutschen Volkspolizei bei der Außensicherung militärischer Objekte und der Sicherung von Militärtransporten, Diplomarbeit 1966, MfS JHS MF 186.
2 Vgl. BStU, MfS, BV Rostock, Abt. VII, Nr. 20, S. 30-44.
3 Vgl. BStU, MfS, BV Rostock, AKG, Nr. 259, S. 344-346.
4 Vgl. u. a. Jahresarbeitsplan Leiter Abt. VII 1989, in: BStU, MfS, BV Rostock, Abt. VII, Nr. 24, S. 7.
5 Vgl. BStU, MfS, BV Rostock, Abt. VII, Nr. 4.
6 Vgl. Wunschik 2008: S. 57.
7 Zu den nachfolgenden Ausführungen vgl. BStU, MfS, BV Rostock, KS II 252/90 und BStU, MfS, BV Rostock, AOibE 1830/90. Die Akten sind allerdings im Herbst 1989 stark gelichtet worden.
8 BStU, MfS, BV Rostock, KS II 252/90, S. 45.
9 BStU, MfS, BV Rostock, AOibE 1830/90, S. 157-160.
10 Ebenda, S. 214.
11 Vgl. Wunschik 2008: S. 79.
12 Zu den weiteren Schilderungen vgl. BStU, MfS, BV Rostock, AIM 162/93, mit diversen „Teilablagen“
(TA), Nr. 4669, 4685 und 7903. Die TA 1086 mit zwei Bänden wurde Ende 1989 durch die Stasi vernichtet.
13 Vgl. z. B. BStU, MfS, BV Rostock, AU 6/53 oder ebenda, AU 103/60.
14 BV Neubrandenburg: 17 OPK / BV Rostock: 21 OPK / BV Schwerin: 20 OPK. Vgl. Wunschik 2008: S. 86.
15 Vgl. BStU, MfS, BV Rostock, AOPK 2300/83.
16 Ebenda, S. 16.
17 Vgl. ebenda, S. 221.
18 Vgl. BStU, MfS, BV Rostock, Abt. VII, Nr. 8. Gerade in den 1980er Jahren ließ die „ideologische Festigkeit“ unter den Polizisten angesichts der immer stärkeren Krise der DDR nach und die Zweifel am System und ihrer eigenen Rolle nahmen zu. Jedenfalls gibt es diverse weitere MfS-Akten zu derartigen Fällen, z. B.: OPK „Malte“ (1988) , vgl. Jahresarbeitsplan Leiter Abt. VII, BStU, MfS, BV Rostock, Abt. VII, Nr. 24, S. 9; OPK „Richard“ (1988), vgl. Jahresarbeitsplan Leiter Abt. VII, BStU, MfS, BV Rostock, Abt. VII, Nr. 24, S. 11; OPK „Frieder““ (1988), vgl. Jahresarbeitsplan Leiter Abt. VII, BStU, MfS, BV Rostock, Abt. VII, Nr. 24; OPK „Stopp“ (1988), vgl. Jahresarbeitsplan Leiter Abt. VII, BStU, MfS, BV Rostock, Abt. VII, S. 3.
19 Vgl. BStU, MfS, BV Rostock, AOP 674/78.
20 Vgl. BStU, MfS, BV Rostock, Abt, VII, Nr. 8.
Ausgewählte Literatur zum Thema
Bessel, Richard: Volkspolizei zwischen Krieg und Sozialismus. In: Horch und Guck, Heft 36, Berlin 2001. S. 1-10.
Birthelmer, Jana: Die „Bahnpolizei“ der DDR 1949-1989. Strukturen und Aufgaben der Transportpolizei am Beispiel des Grenzbezirks Magdeburg. In: Forschungsverbund SED-Staat, FU Berlin (Hrsg.): Zeitschrift des Forschungsverbundes SED-Staat, Nr. 40, Berlin 2016, S. 27-37.
Budde, Heidrun: Der Spitzelapparat der Deutschen Volkspolizei. In: Verwaltungsrundschau Nr. 4/2010, S. 123-126.
Habenicht, Klaus: Konspirative Erkundungen. Die K 1 – Abteilung der DDR-Kriminalpolizei. In: UOKG (Hersg.): Der Stacheldraht, Nr. 2/2010, Berlin 2010, S. 8-10.
Kremming, Rolf: DDR-„Spezialkommission“: Geheimakte Mord. In: Berliner Kurier, 22.04.2017.
Die Landesbeauftragten für Berlin und Sachsen für die Stasi-Unterlagen: Der Beitrag des Arbeitsgebietes I der DDR-Kriminalpolizei zur politischen Überwachung und Repression, Berlin und Dresden 1996.
Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Stasi-Unterlagen: Jahresbericht 2003. Unterrichtung für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1546, Schwerin 2005.
Der Landesbeauftragte für Thüringen für die Stasi-Unterlagen: Vorlage für den „Personalüberprüfungsausschuss für die Polizei“ des Landes Thüringen, Erfurt 1994.
Lerke, Hannes: Die Rolle der Abschnittsbevollmächtigten in der Deutschen Volkspolizei. Einen Untersuchung am Beispiel des Bezirkes Rostock für die 80er Jahre. Masterarbeit, DHP Münster 2016.
Lindenberger, Thomas: Die deutsche Volkspolizei (1945-1990). In: Diedrich, Torsten; Ehlert, Hans; Wenzke, Rüdiger (Hrsg.): Im Dienste der Partei. Handbuch der bewaffneten Organe der DDR. 2. durchgesehene Auflage, Berlin 1998, S. 97-152.
Lindenberger, Thomas: Volkspolizei. Herrschaftspraxis und öffentliche Ordnung im SED-Staat 1952-1968, Köln-Weimar-Wien 2003.
Richter, Klaus: Das Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei. Aufgaben, Strukturen und Verhältnis zum Ministerium für Staatssicherheit, BStU, Berlin 1994.
Werkentin, Falco: Staatssicherheit und Volkspolizei. Entwicklungsetappen ihres Verhältnisses, Vortrag auf Tagung „Polizeigeschichte in Polizei und Wissenschaft“ an der HLPS „Carl Severing“ Münster, 03.-05.07.1992.
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- 18/12/2019 - 07:25