Rassismus und Antisemitismus: Unterscheiden, nicht isolieren
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Content-Author: Ingolf Seidel You have to be logged in to view the profile
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Von Rosa Fava
Seit einigen Jahren etabliert sich eine zunehmend so genannte antisemitismuskritische Bildung, deren Protagonist*innen sehr unterschiedliche theoretische Grundannahmen, Verständnisse von Antisemitismus und Konzepte für Gegenstrategien im Bildungsbereich vertreten. Gemeinsam ist den verschiedenen Zugängen eine mal stärker, mal weniger stark betonte, manchmal auch absolut gesetzte Differenzierung zwischen Rassismus und Antisemitismus oder zwischen Diskriminierungen im Allgemeinen und Antisemitismus im Besonderen. Das Ziel der kategorialen Trennung besteht darin, durch eine genaue Bestimmung des Gegenstands besser oder überhaupt wirksame Strategien zum Abbau von Antisemitismus bzw. zur Prävention antisemitischen Denkens, Empfinden und Handelns zu entwickeln. Im folgenden Beitrag geht es darum, die absolute Trennung bis hin zur Entgegensetzung beider Ressentiments zu kritisieren und stattdessen ihre engen empirischen Verbindungen zu illustrieren. Daraus folgt ein Plädoyer für eine Kontextualisierung von Antisemitismus im Feld der Antidiskriminierung, sobald der Schreibtisch verlassen und die Interaktion mit den konkreten Personen, Situationen und Verhältnissen in der Schule und anderswo begonnen wird.
Absolute Trennung und Isolation von Antisemitismus
Ein Beispiel für eine absolut gesetzte Unterscheidung zwischen Antisemitismus und Rassismus sowie Diskriminierungen im Allgemeinen liefert das „Dossier Antisemitismus“ der Bundeszentrale für politische Bildung. Dort heißt es:
„Antisemitismus, das ist vielleicht die für den schulischen Kontext zentralste [sic] Erkenntnisvoraussetzung, ist nicht einfach eine Form von Diskriminierung neben anderen, nicht einfach ein Vorurteil wie viele andere. […] Der völkisch-rassistische Antisemitismus hat mit der Shoah und der Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden die grundlegende Differenz von Antisemitismus zu Rassismus und anderen Vorurteilen gezeigt.“[1]
Theoriegeleitete, aus hoher Abstraktion gewonnene Aussagen können nicht einfach auf den Schulalltag heruntergebrochen werden. Dort lernen und lehren jüdische Schüler*innen oder Lehrkräfte neben anderen Diskriminierten und können zudem als Angehörige einer „mysteriösen“ Gruppe mit „nicht ganz fassbarer Macht“ (ebd.) und gleichzeitig etwa als Russ*innen gesehen und rassistisch abgewertet werden. Zwei Einwände lassen sich daher dagegen formulieren, für den pädagogischen Alltag eine absolute Differenz zwischen Antisemitismus und Rassismus zu setzen und Antisemitismus damit aus den gesellschaftlichen Wirkzusammenhängen zu isolieren: Zum einen treten Diskriminierungen gleichzeitig und in Verbindung miteinander auf und treffen Menschen, die gleichzeitig jüdisch, queer, eingewandert usw. sein können. Zum anderen ist ein Subjekt meist zugleich antisemitisch, homophob, rassistisch … und sucht sich für seine Ressentiments zwar verschiedene, gesellschaftlich vorfindliche Projektionsflächen, richtet aber beispielsweise das Ressentiment gegen ‚Unmännlichkeit‘, gegen Frauen, Schwule und Juden*Jüdinnen.
Unauflösliche Einheit: Der Holocaust im Kontext entgrenzter Gewalt
Der Holocaust wird wie im genannten Dossier in der Regel zu Recht als Ausgangspunkt für eine kategoriale Unterscheidung zwischen Antisemitismus und Rassismus gesetzt. Die Autor*innen schreiben aber nichts dazu, wie sie den Mord an Sint*izze, Rom*nija und Jenischen[2] oder den Vernichtungskrieg gegen Angehörige süd-/osteuropäischer Nationen als „slawische Untermenschen“ in dieses Schema einordnen oder wie Genozide wie der an den Herero und Nama, den Armenier*innen oder auch Massenmorde anderer europäischer Großmächte in den Kolonien sich darin einfügen. Wie bereits angemerkt lässt sich nicht ohne Weiteres aus den Unterschieden zwischen (oft staatlich organisierten) Massenmorden an „Anderen“ auf Alltagsrassismus und Antisemitismus in der Schule schließen und aus der Vergangenheit nicht auf zukünftige Entwicklungen. Wichtiger ist aber, dass der Holocaust, das Differenzkriterium, nicht losgelöst von rassistischen gesellschaftlichen Realitäten oder anderen Gewaltverhältnissen ausgeführt wurde, sondern in ihnen eingebettet war. Dies lässt sich am Begriff „Konzentrationslager“ illustrieren:
„Ich frage mich, ob man die Worte Emigranten und Konzentrationslager in ein Lexikon der Hitlersprache aufzunehmen hätte. […] Ich habe das Wort [Konzentrationslager] nur als Junge gehört, und damals hatte es einen durchaus exotischkolonialen und ganz undeutschen Klang für mich: [W]ährend des Burenkrieges war viel die Rede von den Compounds oder Konzentrationslagern, in denen die gefangenen Buren von den Engländern überwacht wurden. Das Wort verschwand dann gänzlich aus dem deutschen Sprachgebrauch. Und jetzt bezeichnet es, plötzlich neu auftauchend, eine deutsche Institution […], die sich auf europäischem Boden gegen Deutsche richtet, eine dauernde Einrichtung und keine vorübergehende Kriegsmaßnahme gegen Feinde. Ich glaube, wo künftig das Wort Konzentrationslager fallen wird, da wird man an Hitlerdeutschland denken und nur an Hitlerdeutschland …“[3]
Diese Reflexion vom 29. Oktober 1933 stammt aus den Tagebuchaufzeichnungen Victor Klemperers, eines Überlebenden des Holocaust, die er 1947 unter dem Titel LTI, Lingua Tertii Imperii (Die Sprache des Dritten Reiches), veröffentlichte. Klemperer analysiert Veränderungen in der gesprochenen und geschriebenen Sprache vor allem seit Machtantritt der NSDAP und charakterisiert und analysiert damit über die Sprache hinaus die neue Gesellschafts- und Herrschaftsformation treffend.
Klemperer bezieht sich auf den Zweiten Burenkrieg 1899-1902, in dem England als „vorübergehende Kriegsmaßnahme“ Konzentrationslager für die Bur*innen, die aus Europa stammende Bevölkerung im südlichen Afrika, einrichteten.[4] Der Gegensatz zwischen Kolonialgebieten und dem „europäischen Boden“, den Klemperer aufmacht, bezieht sich entsprechend nicht auf rassistische Gewalt gegen Schwarze bzw. indigene Afrikaner*innen. Sondern die Entgrenzung von Gewalt gegen die zivile Bevölkerung richtet sich gegen eine Bevölkerung europäischen Ursprungs. Klemperer betont demnach in dieser Passage, dass die Exterritorialisierung von entgrenzter Gewalt auf die kolonisierten Kontinente mit den Konzentrationslagern nach Europa zurückkommt. Und zugleich, darum geht es Klemperer, haben die deutschen Konzentrationslager nichts mehr mit Krieg zu tun. Beim Funktionswandel von „Konzentrationslagern“ geht es im Kontext dieses Beitrags um folgende zwei Punkte:
Erstens lag Klemperer mit der Einschätzung richtig, dass die Bezeichnung Konzentrationslager nach 1945 quasi nur noch mit „Hitlerdeutschland“ verbunden wird. Sie steht dabei emblematisch für die Vernichtung, und die meisten Menschen meinen aber eigentlich Vernichtungslager und die Konzentrationslager in der Zeit des Krieges, die sich in Form und Funktion von den Lagern im Herbst 1933 stark unterschieden: Unter anderem waren es ab Kriegsbeginn bald ganz überwiegend, oft um die 90% Häftlinge aus dem besetzten und/oder kollaborierenden Ausland, die in Konzentrationslagern oder etwa den Arbeitslagern des Vernichtungslagers Auschwitz für die deutsche Wirtschaft Zwangsarbeit leisten mussten und deren Tod je nach Zeitraum und Häftlingsgruppe mit rassistischen Begründungen in Kauf genommen wurde oder intendiert war.
Ganz banal zeigt sich die Diffusität in den Begrifflichkeiten wie folgt: Lehrer*innen erzählen den Guides einer KZ-Gedenkstätte (auf heutigem deutschen Boden) nicht selten, sie hätten ihre Klasse vorbereitet, indem sie anhand von „Schindlers Liste“ über die Vernichtung der Juden*Jüdinnen gesprochen hätten. Es ist eine der grundlegenden Aufgaben der Guides, einerseits den Schüler*innen die konkrete Geschichte und in den Jahren sich wandelnde Funktion des jeweiligen Lagers zu vermitteln, meist am Beispiel von Biografien und auch einer Tafel mit den verschiedenfarbigen Winkeln (Stoffdreiecke) für unterschiedliche Häftlingsgruppen: Rot für „Politische“ aus dem Deutschen Reich und dem Ausland; Grün für unterschiedliche Gruppen von Strafgefangenen; Rosa für Schwule; Violett für Zeugen Jehovas; Schwarz für sehr unterschiedliche Gruppen, die als „asozial“ verfolgt wurden, u.a.: Sint*izze und Rom*nija, Lesben, subproletarische Arbeitslose, Obdachlose, nonkonforme Jugendliche. Jüdische Häftlinge unter diesen Gruppen sollten mit einem Davidstern, zwei übereinandergelegten Winkeln, besonders gekennzeichnet und herabgesetzt werden. Andererseits vermitteln die Guides, wie das Mordprogramm gegen Juden*Jüdinnen und auch gegen Rom*nija und Sint*izze sich des Instruments der Konzentrations- und Vernichtungslager bediente.
Zweitens wird in der Betrachtung Klemperers die Verbindung zwischen nationalsozialistischer und kolonialer Gewalt deutlich. Im deutschen Diskurs wurde lange Zeit abgewehrt und wird es teilweise noch, den für die antisemitische Vernichtungspolitik quasi synonym gewordenen Begriff „Konzentrationslager“ auf andere Kontexte zu beziehen. Dadurch werde die Singularität von Auschwitz relativiert. Daher ist es besonders erhellend, wie Klemperer die Bezeichnung „Konzentrationslager“ selbstverständlich als ‚Sprache des Kolonialismus‘ charakterisiert und gleichzeitig auf den Bedeutungswandel verweist. Dabei hat Klemperer 1933 den Terror gegen Oppositionelle und Widerständige benannt, nicht einmal die neue Qualität der späteren Vernichtungslager, die neben Massenerschießungen das Hauptinstrument des Holocaust waren und zum Symbol dafür wurden. „Auschwitz“, als Lagerkomplex und als Emblem, lässt sich nicht isoliert verstehen.
Fazit: Ambiguitätstoleranz
Nicht nur Bezeichnungen und Begriffe gehen ineinander über, sondern die Wirklichkeit und Wahrheit, die sie zu fassen versuchen, ist selbst ‚unrein‘. Nur die analytische Abstraktion kann Rassismus und Antisemitismus eindeutig unterscheiden, das reale Geschehen hingegen ist durch eine Dialektik von Differenz und Identität bestimmt. Die manchmal in pädagogischen und politischen Kontexten praktizierte Isolation von Antisemitismus ist nicht tragfähig. Das Unreine anzuerkennen und Ambiguitätstoleranz zu üben ist dabei selbst eine der Kompetenzen und Bildungsziele gerade der Antisemitismuskritik.
[1] Alexandra Kurth/Samuel Salzborn: Antisemitismus in der Schule. www.bpb.de/politik/extremismus/antisemitismus/297570/antisemitismus-in-der-schule?pk_campaign=nl2019-10-09&pk_kwd=297570. 2019 (Zugriff 23.10.2019).
[2] Die Jenischen wurden als „Zigeuner“ verfolgt.
[3] Viktor Klemperer: LTI. Notizbuch eines Philologen. Stuttgart 2009 [1957 bzw. 1947]. S. 52. „Compound“ bedeutet Gefängnishof, Gehege, Lager.
[4] Interessanterweise scheinen die Konzentrationslager in Deutsch-Südwestafrika für Herero und Nama 1904-07 laut Klemperer in der Öffentlichkeit nicht präsent gewesen zu sein.
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- 27/11/2019 - 07:32