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Die Holocaust-Erinnerung und der Systemwechsel 1989/90 in Ungarn

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Content-Author: Ingolf Seidel

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Dr. Regina Fritz arbeitet als Assistentin für Neueste Allgemeine und Osteuropäische Geschichte am Historischen Institut der Universität Bern.

Von Regina Fritz

Am 10. Mai 1989 fand eine denkwürdige Sitzung im ungarischen Parlament statt. Zum 45. Jahrestag des Holocaust gedachten Politikerr_innen erstmals seit 42 Jahren „jenen Menschen, die auf Grund ihrer jüdischen Herkunft, auf Grund ihrer Religion verfolgt, bloßgestellt wurden, deren Verlust auch heute noch eine schmerzende Lücke in der Nation hinterlassen hat.“ Damit brach die politische Elite mit jenem öffentlichen Schweigen, das die ungarische Erinnerungskultur seit der kommunistischen Machtübernahme 1948/49 gekennzeichnet hatte. Damals war die öffentliche Erinnerung an den Holocaust an die Überlebenden und ihre Familienmitglieder übergegangen, die mit der Errichtung von Denkmälern und mit halböffentlichen Gedenkfeiern ihren ermordeten Angehörigen und Freunden gedacht hatten. Mit seiner Gedenksitzung am 10. Mai 1989 brachte das Parlament die Auseinandersetzung mit dem Holocaust wieder auf das politische Parkett und setzte damit in die Tat um, was von ihm von Betroffenen, Kulturschaffenden und Intellektuellen bereits seit Jahren eingefordert worden war. Dass die Haltung der ungarischen Politik zum Holocaust und vor allem zur ungarischen Kollaboration bei der Ermordung der einheimischen Juden_Jüdinnen nicht widerspruchsfrei möglich werden würde, zeigte sich jedoch bereits in den folgenden Monaten mit besonderer Eindringlichkeit.

Die Ausrufung der demokratischen Republik Ungarn am 23. Oktober 1989 und der damit einhergehende Systemwechsel brachten schließlich nicht nur einen politischen Umbruch mit sich, sondern schufen neue Möglichkeiten, über bislang unterdrückte Aspekte der ungarischen Nationalgeschichte öffentlich zu verhandeln. Die oftmals geschichtspolitisch aufgeladenen Debatten um die Bewertung des Friedensvertrags von Trianon 1920, des Horthy-Regimes 1920-1944, der Rákosi-Ära 1948-1953 oder der Revolution von 1956 hatten bald eine Polarisierung der Politik und Öffentlichkeit zur Folge. Dies war nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass die damals aufflammenden Diskussionen in vielen Fällen mit der Identitätssuche und mit den Legitimationsversuchen der neu aufkommenden politischen Parteienverknüpft waren. Bald entwickelte sich ein Kampf um das politische Monopol über die nationale Erinnerung, der zur Entstehung einer pluralistischen Erinnerungskultur in Ungarn führte. Dabei verstanden die einzelnen politischen Parteien die eigene Geschichtsinterpretation als die „richtige“ und „wahre“  und abweichende bzw. alternative Geschichtsvorstellungen wurden nicht akzeptiert.

Neben den Opfern des Holocaust meldeten sich schon bald andere Opfergruppen zum Wort und verlangten nach politischer Anerkennung: die Opfer der Revolution von 1956 und die Opfer des Stalinismus. Dabei war direkt nach dem Ende des Kommunismus die Beschäftigung mit der kommunistischen Diktatur, die als eine von außen auferlegte Diktatur interpretiert wurde, ein zentrales gesellschaftliches Anliegen und gleichzeitig wirkungsvolles Mittel der Politik. Dies führte zu einem Konkurrenzverhältnis zwischen den Opfern des Holocaust und des kommunistischen Terrors und trug dazu bei, dass zwischen den beiden Opfergruppen ein Kampf um politische Anerkennung entbrannte.

Gleichzeitig wurde die kritische Bewertung der Jahre 1920 bis 1945 nicht zuletzt durch das Ineinandergreifen der autoritären bzw. diktatorischen Regime des 20. Jahrhunderts erschwert. Personalkontinuitäten nach 1945 und der Umstand, dass die ungarischen Volksgerichte nicht nur Kriegsverbrecher abgeurteilt, sondern auch dem kommunistischen Machtausbau und der Machtsicherung gedient hatten, stellten massive Herausforderungen für Historiographie und Geschichtspolitik dar. So kam es nach 1989/90 beispielsweise in Zusammenhang mit der Rehabilitierung der Opfer des Kommunismus zu zahlreichen Debatten über die Neubewertung von Volksgerichtsurteilen gegen Kriegsverbrecher die in vielen Fällen neu geprüft wurden.

Dennoch hatte die Auseinandersetzung mit dem Erbe des kommunistischen Regimes auch positive Auswirkungen auf den Umgang mit dem Holocaust. So wurde in Zusammenhang mit der Entschädigung der Opfer der kommunistischen Diktatur die materielle „Wiedergutmachung“ der Holocaustopfer thematisiert. Der erste, im Jahr 1990 ausgearbeitete Gesetzesentwurf bezog dabei zunächst die Opfer des Holocaust nicht mit ein, die gesetzliche Entschädigungsfrist umfasste lediglich die Jahre seit 1949. Auf Grund dieser Diskriminierung wurde der Entwurf sowohl vom Ministerpräsidenten als auch vom Staatspräsidenten abgelehnt. Bei der ersten Modifikation wurde die Frist schließlich auf die Jahre ab 1939 ausgeweitet und der Vorschlag im Jahr 1992 angenommen. So war Ungarn das erste osteuropäische Land, das für die während des Holocaust erlittenen Leiden Entschädigung gezahlt hat.

Daher kam unmittelbar nach dem Systemwechsel auch den Opfern des Holocaust eine gewisse regierungspolitische Aufmerksamkeit zu. Die politischen Auseinandersetzungen regten zahlreiche ernstzunehmende historische Untersuchungen über die Zeit zwischen 1920 und 1945 an, in denen die bisher in Ungarn gültigen Vergangenheitsdeutungen kritisch hinterfragt wurden.Auch die Teilnahme zahlreicher hoher politischer Repräsentanten an jüdischen Gedenkfeierlichkeiten für die Opfer des Holocaust illustriert die Bedeutungszunahme der Holocausterinnerung, die sich bereits in den 1980er Jahren gezeigt hatte. So nahmen beispielsweise im Jahre 1990 sowohl der Staats- als auch der Ministerpräsident an der Einweihung eines Denkmals für die Opfer des Holocaust auf dem Gebiet des ehemaligen Budapester Ghettos teil. Ministerpräsident József Antall verwies in seiner damaligen Rede auf die besondere Tragik der Ereignisse, betonte aber gleichzeitig, „dass dies nicht die Schuld aller Menschen war […] und nicht jeder Teil davon war.“ Gleichzeitig erinnerte Antall an die „Goldene Ära“ der ungarischen Juden in der Österreich-Ungarischen Monarchie (1867-1914), an den Beitrag der ungarischen Gesellschaft dazu, dass Ungarn zu einer „Oase, in die hunderttausende von Juden kamen“ werden konnte, bzw. daran, dass bis zum deutschen Einmarsch in Ungarn im März 1944 die große jüdische Gemeinde in relativer Sicherheit leben konnte. Damit blendete er nicht nur die diversen Gesetze und Verordnungen aus, die Personen jüdischer Herkunft aus dem ungarischen gesellschaftlichen Leben seit 1920 schrittweise hinausdrängten und zunehmend ihrer Existenzgrundlage beraubten, sondern auch jene antijüdischen Maßnahmen, die mehrere zehntausend Juden bereits vor 1944 der Verfolgung, Deportation bzw. Ermordung preisgaben. 

So blieb ein Bekenntnis zu Mitverantwortung auch nach dem Systemwechsel aus, obwohl mit dem Entschädigungsgesetz aus dem Jahr 1992 die ungarische Verantwortung am Holocaust eindeutig ausgesprochen wurde. Bemerkenswert bleibt der Versuch Antalls, den Holocaust in ein gesamtungarisches Narrativ einzufügen. In seiner Rede bei der Einweihung des Denkmals für die Opfer des Holocaust auf dem Gebiet des ehemaligen Budapester Ghettos hob Antall das Leiden der ungarischen Mehrheitsbevölkerung unter der kommunistischen Diktatur hervor und betonte, dass dies ein gemeinsames Trauern ermöglichen würde, womit die Trennung zwischen Juden und Nichtjuden aufgehoben werden könne: „Die Diktaturen ähneln einander. Sie rechnen nicht mit den Menschenrechten, sie rechnen nicht mit den menschlichen Verpflichtungen und mit den Gesetzen. Genau aus diesem Grund muss diese gemeinsame Tragödie in diesem gemeinsamen Gedenken endlich jeglichen Gegensatz auflösen, welche das Judentum und das Christentum auseinander stemmt, und es muss daran erinnert werden, was in ihren Wurzeln gemeinsam ist […] wie auch hier und jetzt unsere Schmerzen gemeinsam sind.“ Und er fügte hinzu, dass „wir uns an ihre Märtyrer genauso erinnern, als wären sie unsere, weil wir sie als unsrige empfinden.“ Die Aufhebung des Bruchs im jüdisch-nichtjüdischem Zusammenleben suchte er zu erreichen, indem er das Gemeinsame am Leiden hervorstrich. Entsprechend ist die von ihm gezogene Parallele zwischen dem kommunistischen Terror und dem Holocaust zu verstehen: „Wir denken, dass die furchtbare historische Tragödie des Judentums im Jahre 1944-1945 deshalb passiert ist, und das ungarische Volk unabhängig von den Regierungen und von den Diktaturen seine Solidarität nur deshalb nicht besser zum Ausdruck bringen konnte, weil es von einer tragischen Ära in eine andere fiel. Auf Druck und unter Lenkung der hier, in das Karpatenbecken kommenden fremden Macht, kamen nach der das ungarische Judentum treffenden Tragödie erneut Hunderttausende in Konzentrationslager, Gefängnisse, wurden ausgesiedelt und es kam zu einer neuen Serie von Ungerechtigkeiten.“

Für Antall diente also die gemeinsame Erinnerung an die Opfer des Holocaust und des kommunistischen Terrors – anders als nach 1998 – nicht einer Gleichsetzung der Opfer oder einer Relativierung des Holocaust, sondern einer Integration der Holocausterinnerung in die ungarische Erinnerungskultur. Antall glaubte durch die Hervorstreichung des Gemeinsamen Juden und Nichtjuden zusammenführen zu können.

Dass es schließlich dennoch nicht gelang, den Bruch im jüdisch-nichtjüdischen Zusammenleben aufzuheben, lag schließlich am fragwürdigen Verhältnis der konservativen Eliten zum Horthy-Regime begründet, das bereits in der Zeit der Antall-Regierung (1990-1993) erste Konturen in der Politik annahm. Den Jahren 1920 bis 1944 wurde dabei eine sinnstiftende Bedeutung zugesprochen, und sie wurden von den konservativen Parteien als ein Zeitabschnitt der nationalen Einheit und Unabhängigkeit Ungarns interpretiert. Ausgeblendet wurden dabei nicht nur die autoritären Züge, sondern auch der diskriminierende Charakter des Regimes unter Reichsverweser Miklós Horthy, das hunderttausende seiner Staatsbürger entrechtet und verfolgt hatte.

Problematisch erwies sich dabei nicht nur die Romantisierung und Mystifizierung der Horthy-Ära, sondern auch die Rehabilitierung der Person des Reichsverwesers selbst, die die Rückführung der sterblichen Überreste Horthys und seiner Familie aus Portugal und ihre Wieder-Bestattung im ungarischen Kenderes im September 1993 deutlich illustriert. Zunächst war die Regierung darum bemüht, eine Politisierung der Beisetzung zu vermeiden. Ministerpräsident József Antall äußerte sich in einer Parlamentssitzung: „Die historische Einschätzung von Miklós Horthy, seine gerechte, den historischen Tatsachen entsprechende, aber offensichtlich aus unterschiedlichen politischen Gesichtspunkten stattfindende Prüfung ist keine Regierungsfrage. Sie ist keine Gerichtsfrage, sondern die noch zu erfüllende Aufgabe der Geschichtswissenschaft […].“ Damit erkannte Antall – vom Beruf Historiker – die noch ausstehende Notwendigkeit der kritischen, historischen Bewertung des Horthy-Regimes. Er plädierte dafür, dass diese durch die Geschichtsforschung und nicht durch die Politik vorgenommen werde. Dennoch wurde die Wieder-Bestattung schließlich zu einem Politikum. Dass es so weit kam lag nicht zuletzt an der konservativen Regierung selbst. Die staatliche Münzanstalt gab nicht nur einen Gedenktaler heraus, sondern zahlreiche Regierungsmitglieder nahmen auch inoffiziell, als „Privatpersonen“, an der Beisetzung teil. Historiker kritisierten, dass mit diesem Schritt auf konservativer Seite eine Neubewertung des Horthy-Regimes vorgenommen wurde, worauf auch zahlreiche Wortmeldungen hinweisen, in denen Horthy zum „antikommunistischen Helden“ stilisiert und der Kriegseintritt mit dem notwendigen Kampf gegen den Bolschewismus gerechtfertigt wurde.

So verpasste die politische Elite nach dem Systemwechsel die Möglichkeit, die kritische Bewertung des autoritär-konservativen Regimes unter Reichsverweser Horthy und die offene Konfrontation mit dem Holocaust anzuregen und ebnete damit den Weg zur Externalisierung der Verantwortung für Krieg und Verfolgung, die die ungarische Geschichtspolitik bis heute kennzeichnet.

 

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