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„Wer ist ‚wir‘?“ Zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Heterogenität und Homogenitätsvorstellung in Geschichte und Gegenwart

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Content-Author: Ingolf Seidel

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Manuel Glittenberg hat Soziologie (M.A.) studiert. Er ist Berater und Trainer zum Umgang mit Antisemitismus und Rassismus und Mitarbeiter des Projekts „Zusammenleben neu gestalten. Angebote für das plurale Gemeinwesen“ der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik. Christa Kaletsch ist Fachjournalistin für Geschichte, Autorin, Programmentwicklerin und Beraterin in den Bereichen konstruktive Konfliktbearbeitung, Partizipation, Demokratie- und Menschenrechtsbildung. Sie leitet das Projekt „Zusammenleben neu gestalten“.

Von Christa Kaletsch und Manuel Glittenberg 

Weltweit sind gegenwärtig mit über 65 Millionen Menschen so viele Menschen auf der Flucht wie nie zuvor. Für die Auseinandersetzung mit den gegenwärtigen Diskussionen zum Thema Flucht und Menschenrechte kann die Betrachtung der Geschichte der Displaced Persons (DPs) wichtige Impulse geben und Erkenntnisse im Hinblick auf die Wahrung der Würde des Menschen und des Rechts auf Selbstbestimmung deutlich machen. Vor diesem Hintergrund ist auf Impuls des Demokratiezentrums im „Beratungsnetzwerk Hessen – Gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus“ ein gemeinsamer Workshop des ITS und des Projekts „Zusammenleben neu gestalten“ der DeGeDe (Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik) entstanden, der hier vorgestellt wird.

„Wohin ausweisen, wenn der Geburtsort Arolsen ist“, stellt ein_e Teilnehmer_in verblüfft fest. Die Auseinandersetzung mit den vom International Tracing Service (ITS) zur Geschichte der DPs zusammengestellten Dokumentenverdeutlicht, dass das im Zuge des Nationalsozialismus geschehene Unrecht bis weit in die Bundesrepublik Deutschland reicht. Die als „Zigeunerin“ vom NS-Regime verfolgte Erna Demstre wurde – wie bei vielen Opfern des NS-Regimes bei der Deportation aus Deutschland geschehen – aller Menschen- und Bürgerrechte beraubt. Die Folgen des Unrechtes, zu denen u.a. der Verlust der Staatsangehörigkeit gehörte, wurden von der Bundesrepublik Deutschland nicht aufgearbeitet.

Die ausgewählten Dokumente aus den Beständen des ITS-Archivs ermöglichen Einblicke in Lebensläufe, die zentrale Aspekte der Geschichte der Displaced Persons (DPs) verdeutlichen. Wichtig dabei: Die Dokumente sind Belege der wahrzunehmenden Mechanismen von Ausgrenzung, Entschädigung und Anerkennung. Sie erzählen keine geschliffene Geschichte. Sie sind nur ein Beweis dafür, dass es diese Geschichte gegeben hat. Die historischen Belege lassen sich befragen, weniger im Sinne eines historischen Narrativs, sondern vielmehr mit dem Ziel der Reflexion von Diskursen, Ritualen und Alltagspraktiken. Mit Bezug zu den Menschenrechten lässt sich ein Bild der Handlungsspielräume der DPs entwickeln. Dabei werden Kontinuitäten aber auch Diskontinuitäten deutlich. 

„Mich hat verblüfft, wie viel eigentlich möglich gewesen wäre, wenn man der Spur der US-Verwaltung weiter gefolgt wäre“, äußern Teilnehmende häufig zum Abschluss des ganztägigen Workshops. Die Unterschiede zwischen den Verwaltungspraxen der Militärregierung und der bundesdeutschen Verwaltung, in deren Zuständigkeit die „Nachsorge“ der DPs im April 1951 überging, sind ein zentraler Erkenntnisgewinn der Fortbildung zu „Wer ist wir?“ Dabei spielt der Bezug zur Universalität der Menschenrechte eine zentrale Rolle. 

Die Teilnehmenden verknüpfen sich daher zu Beginn des Workshops aktiv mit den Menschenrechten. Ausgangspunkt ist dabei die von World Vision in der Kinderstudie von 2010 aufgeworfene „Glücksfrage“, anhand derer die Teilnehmenden zunächst in Einzelarbeit fünf Aspekte benennen, „die ein Kind braucht, um glücklich leben zu können“. Der anschließende Kleingruppenaustausch leitet Perspektiverweiterungen ein. Im Plenum können die verschiedenen Aspekte, die in der Regel auf zentrale Fragestellungen der Schutz-, Teilhabe- und Freiheitsrechte verweisen und die Bedeutung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte verdeutlichen, gewürdigt werden. 

Ein anschließender Impuls arbeitet die zentralen Aspekte der Entwicklung der Menschenrechte nach 1945 heraus und legt Spuren für die spätere Arbeit mit den „biografischen Skizzen“. In Reflexion der Erfahrung der vielfachen Verletzungen der Würde des Menschen kommen der Diskurs über die Würde und die Bedeutung der Formulierung konkreter, universeller und unveräußerlicher Menschenrechte erstmals zusammen. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird jeder Mensch als Individuum und Rechtssubjekt anerkannt. Die auf einen spezifische, einzelne Menschenrechte thematisierenden Impuls folgende Auseinandersetzung mit der DP-Registrierungskarte verstärkt das Bewusstsein für die Wiederherstellung des Subjektstatus der vom NS-Regime entrechteten und verfolgten Menschen.

In der Kleingruppen-Arbeit, in der drei verschiedene Perspektiven und damit auch verschiedene Aspekte der Geschichte der DPs verdeutlicht werden können, spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle, die die Selbstbestimmtheit der Betroffenen ermöglichen aber auch beschränken können. 

Am Beispiel von Erna Demestre lassen sich nicht nur Aspekte des Homogen- und Rechtlosmachens, sondern auch des Vergessen- und Unsichtbarmachens erkennen. Das Dokument einer Anfrage der Caritas Frankfurt beim ITS aus dem Jahr 1969 belegt, dass sich der Entzug der Staatsbürgerschaft bis weit in die Geschichte der Bundesrepublik fortsetzte. Erst weitere 13 Jahre später wurde der NS-Völkermord an den Sinti und Roma in Deutschland offiziell politisch anerkannt – infolge des Kampfs der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma ab Ende der 1970er Jahre. Eine besondere Bedeutung nimmt hier ein Hungerstreik ab Karfreitag 1980 in der Gedenkstätte Dachau ein.

Kämpfe um Sichtbarmachung und Anerkennung sowie Beispiele selbstermächtigender Handlungskonzepte Betroffener wie dieses, werden zum Ende des Workshops in den Blick genommen. Sie bilden einen Bruch mit den Mechanismen des „Othering“, d.h. des Fremdmachens auf Grundlage einer dichotomen Konstruktion von „wir“ und „die Anderen“ und einer damit verbundenen Aberkennung von Zugehörigkeit, die eine Verletzung des Rechts auf Nichtdiskriminierung bedeutet. Diese sind in ihrer Funktionsweise und ihrer Aktualität zuvor Gegenstand der Auseinandersetzung: Kurz nach dem NSU-Mord an Halit Yozgat am 6. April 2006 in Kassel demonstrierten 4.000 Menschen vor dem Kasseler Rathaus und forderten: „Kein 10. Opfer“. Sie wiesen damit auf den rassistischen Hintergrund und den Zusammenhang mit den anderen Morden des NSU hin. Viele Teilnehmende sind verblüfft, wie wenig dieses und andere Ereignisse der Selbstermächtigung Teil des kollektiven Bewusstseins sind. 

Im NSU-Tribunal engagiert sich auch Ibrahim Arslan, Überlebender der rassistischen Brandanschläge 1992 in Mölln. Er weist auf die Wichtigkeit hin, sich mit der häufig unsichtbar gemachten Perspektive Betroffener, ihrer Expertise und ihrer Kämpfe zu befassen: „Die Gesellschaft muss sich mit den Betroffenen auseinandersetzen und sich identifizieren, damit solche Taten aufhören.“

 

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