Unangepasstes Jugendverhalten im Nationalsozialismus
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Content-Author: Ingolf Seidel You have to be logged in to view the profile
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Von Martin Rüther
Unangepasstes Jugendverhalten zwischen 1933 und 1945[1] ist ein vergleichsweise junges und bis heute kontrovers diskutiertes Thema zeitgeschichtlicher Forschung. Dabei könnte ein vorurteilsfreier Zugang den Blick auf ein vielschichtiges und interessantes Phänomen öffnen und schärfen. Jahrzehntelang wurde mit Blick auf widerständiges Verhalten Jugendlicher gegen das NS-Regime ausschließlich die „Weiße Rose“ wahrgenommen, bis Ende der 1970er Jahre auch andere Gruppen in den Fokus öffentlichen Interesses rückten. Plötzlich war – mit Schwerpunkt in den rheinischen Großstädten - von „Navajos“ und „Edelweißpiraten“ die Rede, Jugendlichen, die sich in lockeren Gruppen ohne Zwang und Regeln trafen, gemeinsam sangen und wanderten. Bei allen oft sehr ausgeprägten Unterschieden hatten all diese Zusammenschlüsse eins gemein: Sie vereinte die Ablehnung des militärischen Drills und der Gleichschaltung in der Hitlerjugend sowie das Streben nach selbstbestimmter Freizeit.
HJ oder unangepasst?
Dabei sahen viele Jugendliche in der Hitlerjugend zunächst durchaus ein interessantes Betätigungsfeld, das öffentliche Anerkennung und unbekannte Freiheit versprach sowie Aufstiegsmöglichkeiten eröffnete. Als sich dann allerdings zeigte, dass die HJ für strenge Hierarchien mit klaren Führerstrukturen und dem Gebot unbedingten Gehorsams stand, erlosch bei vielen Jugendlichen das Interesse an einer Mitgliedschaft. Der in aller Regel mittwochs und samstags stattfindende „Dienst“ mit Marschieren und „Ordnungsübungen“ war nicht eben das, was viele sich unter Freizeitgestaltung vorstellten. Dabei war es besonders unbeliebt, sich von fast gleichaltrigen „Führern“ – oft höheren Schülern – Befehle erteilen zu lassen, gegen die keine Widerrede zugelassen war.
So kehrten vor allem in den Großstädten sehr bald viele Jugendliche der HJ den Rücken zu, erschienen nicht mehr zum „Dienst“ und trafen sich stattdessen mit Gleichgesinnten in Parks und Grünanlagen. Es konnte nicht ausbleiben, dass es zwischen der „Staatsjugend“ mit ihrem Alleinvertretungsanspruch für die deutsche Jugend und der nicht anpassungsbereiten „wilden Jugend“ immer wieder zu Auseinandersetzungen kam. Dabei hatte es besonders der 1935 eingerichtete HJ-Streifendienst in Zusammenarbeit mit der Gestapo auf deren Gruppen abgesehen, die er in Parks, auf öffentlichen Plätzen und an beliebten Wander- und Ausflugszielen aufspürte. Wegen „bündischer Umtriebe“ wurde dann gegen diese Jugendlichen ermittelt, wobei die Überwachungs- und Verfolgungsorgane bemüht waren, den heterogenen Gruppen eine – zumeist konstruierte - Weiterführung der verbotenen Bündischen Jugend nachzuweisen.
Kluft statt Uniform
Die großstädtischen Jugendcliquen traten - anders als die meisten Bünde vor 1933, die konfessionelle Jugend und insbesondere die Hitlerjugend - nicht uniformiert auf. Sie entstammten in der Regel dem Arbeitermilieu und trugen die Kleidung, die sie sich leisten konnten, was ein entsprechend buntes und vielfältiges Erscheinungsbild ergab. Gewisse Stilelemente wurden dabei allerdings besonders gepflegt und waren immer wieder zu beobachten. Hierzu zählten insbesondere weiche Kosakenstiefel, weiße über die Stiefel geschlagene Socken, in die die Jungen mit Vorliebe einen Kamm oder eine Pfeife steckten, karierte Hemden, kurze Leder- oder Manchesterhosen. Die Mädchen trugen samtartige Röcke, weiße Blusen, manchmal auch Bestandteile bayrischer Trachten.
Wohl noch stärker als Kluft und Erkennungszeichen förderte gemeinsames Singen und Musizieren den Zusammenhalt der Gruppen. Das von unangepassten Jugendlichen gepflegte gemeinschaftliche Singen von Liedern jenseits des offiziellen, von der Reichsjugendführung vorgegebenen Kanons galt daher als verdächtig. Die Lieder wurden auf gemeinsamen Fahrten gesungen und untereinander weiter gegeben. Es entstanden selbstgestaltete Liederbücher, die wie Schätze gehütet und vor dem stets drohenden Zugriff der Überwachungsinstanzen versteckt wurden, denn gerade der HJ-Streifendienst nahm das „unangepasste“ Singen als Provokation wahr.
Freie und selbstbestimmte Sexualität war im NS-Staat nicht möglich. Stattdessen wurde eine angeblich neue, tabuisierende und sexualfeindliche Sittlichkeit propagiert, wonach auch die Sexualität im Dienst der „Volksgemeinschaft“ zu stehen hatte. Daher war auch die „Staatsjugend“ streng nach Geschlechtern getrennt und pubertäres Verlangen nach dem anderen Geschlecht hatte außen vor zu bleiben. Das entsprach jedoch keineswegs den Vorstellungen großstädtischer Arbeiterjugendlicher, die durch beengte Wohn- und Lebensverhältnisse nahezu zwangsläufig früh aufgeklärt waren. Daher trafen sich in nahezu sämtlichen Gruppen unangepasster Jugendlicher Jungen und Mädchen zu gemeinsamen Unternehmungen.
Überwachung und Verfolgung
Das NS-Regime reagierte auf unangepasstes Verhalten Jugendlicher mit zahlreichen Erlassen und Verordnungen. Schon im Sommer 1933 wurden „wilde Jugendbünde und Wandergruppen“ verboten, im Frühjahr 1935 dann das „gemeinschaftliche Wandern von Jugendlichen beiderlei Geschlechts“. Solche Vorwürfe begleiteten fortan bis zum Kriegsende nahezu jedes Ermittlungsverfahren gegen unangepasste Jugendliche, obwohl die ja gerade nicht organisiert waren oder gar eine illegale Fortführung der Bünde vor 1933 darstellten. Schließlich ging etwa die Düsseldorfer Gestapo so weit, „sogenannte freundschaftliche Zusammenkünfte“ unter Strafe zu stellen. Natürlich standen auch zahlreiche Liederbücher und bündische Literatur, aber auch Abenteuerbücher, in denen die bündische Symbolik, Fernweh und Faszination fremder Länder zum Ausdruck kamen, auf dem Verbotsindex.
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs erfuhr die Reglementierung des Jugendlebens eine weitere Verschärfung. Ausflüge und Fahrten waren nun an den Besitz eines „Fahrterlaubnisscheins“ geknüpft, Besuche in Jugendherbergen nur noch HJ-Mitgliedern gestattet und Aufenthalte auf öffentlichen Plätzen für unter 16-Jährige ab 20 (Winter) bzw. 22 Uhr (Sommer) verboten. Bis Ende April 1940 wurden reichsweit bereits rund 10.000 Jugendliche wegen Vergehens gegen diese Bestimmungen aufgegriffen – Tendenz steigend. Mit Hilfe aller Kontrollinstrumente konnte nunmehr das gesamte Freizeitverhalten Jugendlicher als „Herumtreiberei“ deklariert und entsprechend verfolgt werden.
Der Krieg und seine Auswirkungen
Eine Ausbreitung der informellen Jugendgruppen ließ sich so aber nicht eindämmen. Vielmehr wurden sie im Verlauf des Krieges als „Edelweißpiraten“ zu einem Massenphänomen. Nicht zuletzt, weil die Sozialisierungsinstanzen Familie, Schule und HJ zunehmend an Einfluss verloren und sich viele orientierungslose großstädtische Jugendliche vermehrt in solchen informellen Gruppen zusammenfanden, die zumindest etwas Halt und Sicherheit versprachen. Dieser Entwicklung versuchte die Gestapo mit großangelegten, letztlich aber erfolglosen Razzien zu begegnen. So wurden allein zwischen Oktober 1943 und Anfang Februar 1944 weit über 200 Kölner Jugendliche in die Arbeitsanstalt Brauweiler eingewiesen.
Das Verhalten der Unangepassten war aber bei Weitem nicht einheitlich und reichte von Sehnsucht nach Freundschaft und Romantik über eine klare Ablehnung der HJ bis hin zu Ansätzen politischen Widerstandes, die durch das Schreiben von Parolen und die Verteilung regimekritischer Flugblätter zum Ausdruck kamen. Der weitaus größte Teil der Edelweißpiraten verfolgte jedoch keine im engeren Sinn politischen Ziele, sondern suchte Lagerfeuerromantik und Abenteuer. Auch die wenigen überlieferten Sabotageakte waren in aller Regel weder weit reichend noch erfolgreich. Dagegen waren die gegen die HJ gerichteten Aktivitäten durchaus ein konstitutiver Bestandteil des „Edelweißpiratentums“. Hieraus resultierten zahllose Konflikte und damit eben auch die Verfolgung durch HJ-Streifendienst, Gestapo und Gerichte.
Kriminelle oder Widerständler?
Geschichtswissenschaft und Öffentlichkeit befassen sich seit Jahrzehnten mit der Frage, wie die „Edelweißpiraten“, „Navajos“ und andere „wilde Jugendgruppen“ zu bewerten sind. Waren es Kriminelle, die auf Plätzen herumlungerten, pöbelten und mitunter gar Straftaten begingen? Oder war ihre unangepasste Haltung Ausdruck von Widerstand und einige ihrer Protagonisten wahre Heroen im Kampf gegen das NS-Regime? Die Wahrheit liegt wohl - wie so oft - in der Mitte. Weder war die „Wilde Jugend“ besonders „verwahrlost“ noch in auffälliger Weise in kleinkriminelle Handlungen verstrickt. Ebenso wenig aber sollten die Aktivitäten der losen Gruppen im engeren Sinne als Widerstandshandlungen gegen die NS-Herrschaft angesehen werden. Es hat gerade während des Zweiten Weltkriegs tatsächlich kleinere Diebstähle, aber auch Ideen zu Sabotagehandlungen gegeben. Die zentrale Frage aber, ob solche Handlungen politisch motiviert waren und daher als Widerstand zu bezeichnen sind, lässt sich heute kaum mehr eindeutig beantworten. So heterogen, wie sich die zahlreichen Gruppen selbst zusammensetzten, so unterschiedlich waren wohl auch Beweggründe wie Ziele der Einzelnen.
Man würde den damals unangepassten Jugendlichen viel eher gerecht, wenn man sie endlich als das begreifen würde, was sie waren: Jugendliche, die sich - anders als die weitaus meisten der sie umgebenden Erwachsenen - während der NS-Zeit dezidiert vielen Forderungen eines totalitären Regimes verweigerten und zeitweise auch bewusst entgegen stellten.
[1] Das Thema ist für eine kurze Darstellung zu komplex und vielschichtig. Für eine erste allgemeine Einführung und die Darstellung lokaler Ausprägungen in Köln und Essen vgl. www.jugend1918-1945.de
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- 12/06/2013 - 07:17